12. Juni 2025 – dpa
Das Thema sollte eigentlich schon seit November erledigt sein. Doch es gibt juristische Probleme bei der Neubesetzung der Kieler Uni-Spitze. Das Verwaltungsgericht bemängelt das Auswahlverfahren.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Besetzung des Präsidentenpostens der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vorläufig untersagt. In einem Beschluss bemängelte das Gericht das Auswahlverfahren. Ein unterlegener Bewerber habe Eilrechtsschutz beantragt, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die 12. Kammer sieht demnach den Anspruch des Antragstellers auf ein fehlerfreies Bewerbungsverfahren als verletzt an.
So habe dem für die Auswahlentscheidung zuständigen Senat ein Wahlvorschlag der Findungskommission vorgelegen, auf dem nur eine Person für das Amt wählbar gewesen sei, denn ein Bewerber hatte seine Bewerbung zurückgezogen. Grundsätzlich muss nach Auffassung des Gerichts der Wahlvorschlag jedoch mindestens zwei für das Amt geeignete Namen enthalten.
Im November 2024 hatte der Senat die Agrarökonomin Insa Theesfeld zur Präsidentin gewählt.
Gegen den Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 12 B 80/24) ist Beschwerde zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht möglich.