03. Juni 2025 – dpa

Ausnahmegenehmigung

Goldschakal auf Sylt soll geschossen werden

Ein einzelner Goldschakal soll großen Schaden unter Lämmern auf Sylt angerichtet haben. Die Art ist streng geschützt. Ein Abschuss ist nach Überzeugung des Umweltministers aber gerechtfertigt.

t3tokw4tm2-v9-ax-s2048.jpeg
Goldschmidt unterstützt Ausnahmegenehmigung für Abschuss von Goldschakal. (Archivfoto), Foto: Marcus Brandt/dpa

Nachdem ein Goldschakal auf Sylt 76 Lämmer gerissen hat, bereitet das Landesamt für Umwelt eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss vor. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) unterstützt das Vorgehen: Der Goldschakal sei eine besonders geschützte Art. Eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme setze besondere Umstände voraus, so der Minister. «In diesem Fall liegen gleich drei gewichtige Gründe vor, deshalb befürworte ich eine Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Umwelt.»

Aufgrund der Insellage würde eine dauerhafte Anwesenheit des Goldschakals absehbar zu großen Schäden in der Schafhaltung führen, die besondere für den Küstenschutz und die Deichsicherheit bedeutsam sei. Außerdem schwäche der Goldschakal den Schutz von Bodenbrütern.

Der Goldschakal ist sowohl europarechtlich als auch durch Bundesrecht besonders geschützt. Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme könne erst nach Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände ergehen. Diese würden heute durch den Minister informiert und hätten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

Zwischen dem 19. und 21. Mai 2025 wurden nach Angaben des Umweltministeriums 76 Lämmer getötet. Genetischen Proben seien vom Senckenberg Forschungsinstitut untersucht worden. Ein Goldschakal sei als Verursacher ermittelt worden.

Seit einigen Jahrzehnten breite sich der Goldschakal nach Mittel- und Nordeuropa aus. Der erste Nachweis der Art in Schleswig-Holstein sei ein Schafriss im Jahr 2017 im Kreis Dithmarschen gewesen.

Weitere Nachrichten aus Hamburg & Schleswig-Holstein

Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern

undefined
Live-Stream
Audiothek