02. Oktober 2025 – dpa

Prozesse

Haus angezündet - Prozess um versuchten Mord

Ende März brennt ein Haus in Sieverstedt nieder. Zwei Männer können sich vor den Flammen retten. Ein 22-Jähriger soll den Brand gelegt haben. Nun hat der Prozess wegen versuchten Mordes begonnen.

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Der 22-Jährige soll das Feuer im Esszimmer gelegt haben, während sein Freund und dessen Großvater schliefen (Archivbild)., Foto: Angelika Warmuth/dpa

Ein halbes Jahr nach dem Brand eines Wohnhauses im Kreis Schleswig-Flensburg hat der Prozess wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung gegen einen 22-Jährigen begonnen. Er soll ein Feuer in dem Haus gelegt haben, in dem sein damals bester Freund schlief. Im Anbau nebenan schlief dessen Großvater. Die Gebäude brannten komplett nieder, Enkel und Großvater erlitten leichte Rauchgasvergiftungen.

Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam versucht, zwei Menschen zu töten, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift am Landgericht Flensburg. Der 22-Jährige wollte sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Deutsche am 29. März dieses Jahres zunächst gemeinsam mit seinem damals besten Freund eine Veranstaltung besucht. Auf dem Rückweg zu dessen Haus in Sieverstedt sei es dann zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Männern gekommen. Im Haus angekommen ging der Freund des Angeklagten demnach direkt im Obergeschoss ins Bett.

Der Angeklagte, der als Gast im Haus habe übernachten sollen, habe im Esszimmer aus Wut Papierstreifen angezündet und diese zunächst ausgedrückt. Später soll er laut Staatsanwaltschaft weitere Papierstücke angezündet und mindestens ein Sofakissen daraufgelegt haben. Das Feuer habe sich, wie vom Angeklagten beabsichtigt, vergrößert, sagte die Staatsanwältin.

Als er Minuten später das Haus verlassen habe, habe er bewusst die Haustür offengelassen, um das Feuer weiter mit Sauerstoff zu versorgen, so die Anklagevertreterin. Er habe gewusst, dass sein damaliger Kumpel im Obergeschoss des Hauses und dessen Großvater im unmittelbar angrenzenden Anbau geschlafen hätten. Der Angeklagte entschied sich nach Ansicht der Staatsanwältin bewusst dagegen, die Schlafenden zu wecken oder die Rettungskräfte zu alarmieren.

Der im Obergeschoss schlafende Mann wurde den Angaben zufolge durch den Brandgeruch wach und kletterte durch ein Giebelfenster hinaus. Gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus wohnenden Onkel rettete er seinen schlafenden Großvater aus dem Anbau.

Der Angeklagte wurde am 6. Mai festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage vorgesehen.

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