14. Juli 2026 – dpa
Nach dem Tod einer 48-Jährigen in Süderbrarup erhält ihr Ehemann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht sieht niedrige Beweggründe für die Tat.
Wegen Mordes an seiner Ehefrau in Süderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Landgericht Flensburg einen 53-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Laut der mündlichen Urteilsbegründung vom Montag ist die I. Große Strafkammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine von ihm getrenntlebende, 48 Jahre alte Ehefrau aus niedrigen Beweggründen getötet habe, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zuvor hatte das «Flensburger Tageblatt» berichtet.
Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren zu verurteilen. Ein Vertreter der Nebenklage plädierte, den Mann wegen Mordes aus Habgier und aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
Das Landgericht hat den Angeklagten außerdem verurteilt, an die am Verfahren als Nebenkläger beteiligten Adhäsionskläger jeweils Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 beziehungsweise 15.000 Euro zu zahlen. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Nach früheren Polizeiangaben war die 48-Jährige am 1. Dezember erstochen worden. Kurz nach der Tat nahmen Polizisten den Ehemann als Verdächtigen fest. Bei beiden handelt es sich um türkische Staatsbürger. Per Notruf waren die Einsatzkräfte zu einer durch ein Messer verletzten Frau in eine Wohnung gerufen worden. Eine Reanimation blieb erfolglos.