14. Mai 2025 – dpa

Marihuana und Kokain

Mann fährt Drogentaxi ohne Führerschein

Ein junger Familienvater ist in finanzieller Not. Er will seine Schulden als Fahrer eines Drogentaxis abarbeiten, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Das Landgericht Hamburg zeigt sich milde.

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Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage eine Drogentherapie machen., Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Das Landgericht Hamburg hat den Fahrer eines Drogenlieferservices zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den 30-Jährigen wegen banden- und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain schuldig sowie wegen Fahrens ohne Führerschein.

Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin hatte sich der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres entschlossen, Schulden als Fahrer eines Drogentaxis abzuarbeiten - und das, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Er habe jeweils mehr als 70 Verkaufseinheiten Marihuana und Kokain aus sogenannten Hotspots abgeholt und bis zu seiner Festnahme gut die Hälfte davon in Hamburg und Umgebung verkauft. An dem Lieferservice seien weitere unbekannte Personen beteiligt gewesen.

Das Auto hatte den Angaben zufolge seine Freundin angemietet. In sechs Schichten nahm der 30-Jährige rund 5.300 Euro ein. 440 Euro hatte er bei seiner Festnahme dabei. Den übrigen Betrag erklärte das Gericht für eingezogen. Der Angeklagte darf in den kommenden zwei Jahren keine Fahrerlaubnis beantragen.

«Das Urteil ist eine große Chance für Sie», sagte die Richterin zu dem 30-Jährigen. Obwohl er wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestraft sei und eine gewisse kriminelle Energie gezeigt habe, sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Mildernd berücksichtige das Gericht, dass der Angeklagte die Vorwürfe gestanden habe, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Außerdem sei er wegen seiner Schulden unter Druck gesetzt worden und sei selbst drogenabhängig. Inzwischen habe er einen neuen Job und kümmere sich um seinen kleinen Sohn, während die Mutter des Kindes eine Ausbildung mache. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre beantragt, also eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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