30. April 2025 – dpa
Ein Mann bittet seinen Nachbarn um Hilfe. Kurz darauf ist dieser tot - erschlagen mit einer Hantel. Nun muss sich der 63-Jährige vor dem Landgericht Kiel verantworten.
Vor dem Kieler Landgericht hat der Prozess gegen einen 63 Jahre alten Mann wegen eines mutmaßlichen Mordes begonnen. Der Mann wird beschuldigt, im November in Neumünster heimtückisch seinen Nachbarn umgebracht zu haben, wie die Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt sagte.
Der Beschuldigte soll seinen 73 Jahre alten Nachbarn, der in einer Wohnung im selben Einfamilienhaus lebte, gebeten haben, ihm in seiner Wohnung im Obergeschoss zu helfen. Als dieser die Wohnung des Angeklagten betrat, soll der 63-Jährige ihm mit einer Hantel auf den Kopf geschlagen haben.
Anschließend soll der Beschuldigte den am Boden liegenden Mann angezündet haben. Dieser erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb noch vor Ort. Anschließend ließ sich der 63-Jährige im Erdgeschoss von der Polizei festnehmen.
Die Kammer ließ allerdings keine Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren zu. Für den Beschuldigten wurde ein schriftliches Gutachten angefertigt. Der Mann befinde sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik in Neustadt in Holstein, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker.
Der Verteidiger Urs-Erdmann Pause beantragte nach dem Verlesen der Anklageschrift, die Öffentlichkeit auszuschließen. «Der Schwerpunkt wird die Beschäftigung mit der Persönlichkeit sein, um die Schuldunfähigkeit einschätzen zu können», sagte er. Dabei werde das Verhalten des Beschuldigten im Mittelpunkt stehen - dies solle nicht vor der Öffentlichkeit ausgebreitet werden.
Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Verteidigung. Schließlich entschied der Richter, dass die Öffentlichkeit nur bei Verlesung von Anklage und Urteil zugelassen ist. Er führte aus, dass aufgrund des Gutachtens bisher davon ausgegangen werde, dass der Beschuldigte bei der Tat schuldunfähig war.
Nach dem Auftakt sollen sechs weitere Prozesstermine folgen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll das Urteil voraussichtlich am 26. Mai fallen. Derzeit geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte schuldunfähig gewesen war und im Fall einer Verurteilung in der Psychiatrie untergebracht werden müsste.