24. Juli 2026 – dpa

18-Jähriger vor Gericht

Tödliche Frontalkollision nach Verfolgung - Prozessbeginn

Ein 18-jähriger Autofahrer flüchtet vor der Polizei und rast durch Hamburg. Auf der Kennedybrücke kommt es zum Frontalzusammenstoß. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord vor.

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Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Unfall auf der Kennedybrücke beginnt gegen den Unfallfahrer ein Prozess am Landgericht. (Archivbild) , Foto: Fabian H�fig/NEWS5/dpa

Wegen einer riskanten Verfolgungsjagd mit tödlichem Ende beginnt am kommenden Dienstag vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen einen 18-Jährigen. Der junge Mann sei am Morgen des 31. Januar ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss mit dem Auto in der Stadt unterwegs gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Als eine Streife der Polizei auf ihn aufmerksam wurde, habe er alle Anhaltesignale der Beamten ignoriert und sein Auto beschleunigt. Mehrere Verkehrsteilnehmer seien durch die stark überhöhte Geschwindigkeit und seine riskanten Fahrmanöver gefährdet worden. An der Kennedybrücke sei es an jenem Morgen dann zu der folgenschweren Kollision gekommen.

Dort habe der 18-Jährige ein anderes Auto überholt und sei dabei mit einem entgegenkommenden Transporter zusammengestoßen. Der junge Mann und sein 35 Jahre alter Beifahrer wurden lebensgefährlich verletzt. Der Beifahrer starb nach einer Notoperation im Krankenhaus. Der 28 Jahre alte Fahrer des Transporters wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er leide aber bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, hieß es.

Es sei dem 18-Jährigen bewusst gewesen, dass seine Fahrweise schwere Unfälle verursachen könne. Er habe in Kauf genommen, dass sein Handeln tödlich ende. Die Anklage wegen versuchten Mordes beruht auf der Kollision mit dem Transporter des 28-Jährigen. Ein weiterer Anklagepunkt lautet verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Mörder verurteilt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Januar 2019 entschieden.

Da es sich bei dem Angeklagten um einen Heranwachsenden handelt, kann die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen werden.

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