15. Oktober 2026 – dpa

Prozess

Urteil zu Anschlagsplänen im Auftrag Irans erwartet

Zwei Männer sollen im Auftrag Teherans jüdische und proisraelische Ziele in Deutschland für Anschläge ausgespäht haben. Das Hanseatische Oberlandesgericht will nun sein Urteil fällen.

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Der Hauptangeklagte soll laut Anklage in Diensten des iranischen Geheimdienstes gestanden haben. , Foto: Marcus Brandt/dpa

Das Hanseatische Oberlandesgericht will heute (13.00 Uhr) sein Urteil im Prozess um geheimdienstliche Agententätigkeit und eine versuchte Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung im Auftrag des Irans fällen. Angeklagt sind zwei 42 und 54 Jahre alte Männer, die in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.

Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln hat laut Bundesanwaltschaft seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen - oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt.

In ihrem Plädoyer hatte die Bundesanwaltschaft gegen den 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren und für den 42-Jährigen viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Da das Gericht am Donnerstag (11.00 Uhr) noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten will, müssen die Plädoyers im Anschluss mit möglichen Ergänzungen wiederholt werden.

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