26. Oktober 2026 – dpa

Geflügelpest im Norden

Vogelgrippe in Geflügelbetrieb in Bark ausgebrochen

In einem Geflügelbetrieb in Bark ist die Vogelgrippe ausgebrochen, der Bestand wurde getötet. Nun wurden rund um den betroffenen Betrieb Zonen eingerichtet.

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In einem Betrieb im Kreis Segeberg wurde die Geflügelpest nachgewiesen. (Symbolbild)

In einem Geflügelbetrieb in Bark (Kreis Segeberg) ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der Bestand wurde am Samstag getötet, teilte der Kreis mit. Rund um den Betrieb richtete man eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern ein. Teile der Überwachungszone erstrecken sich auch in den Kreis Stormarn.

In der Überwachungszone halten den Angaben des Kreises nach 506 Betriebe insgesamt rund 211.106 Stück Geflügel - davon liegen 40 Betriebe mit 1.295 Tieren in der Schutzzone.

Im April war die seit November 2025 im gesamten Kreis Segeberg verhängte Stallpflicht wegen Fällen der Geflügelpest wieder aufgehoben worden.

Nach drei bestätigten Geflügelpestausbrüchen in Nordfriesland, Segeberg und Schleswig-Flensburg sowie zahlreichen positiven Funden bei Wildvögeln aktiviert das Landwirtschaftsministerium erneut die landesweite Verfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel und andere gehaltene Vögel. Ab Dienstag soll sie die Ausbreitung des Erregers stoppen und die Geflügelbestände sichern.

«Wir müssen uns in den kommenden Wochen auf ein schweres Geflügelpestgeschehen einstellen», sagte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg. Strikte Biosicherheitsmaßnahmen schützen die Tiere und verhindern die Ausbreitung der Geflügelpest. «Ich bitte deshalb alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Schutzmaßnahmen sorgfältig zu überprüfen und im Alltag einzuhalten», erklärte die CDU-Politikerin. Das gelte für landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie für private Kleinhaltungen.

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein laut Ministerium wieder unter anderem folgende Maßnahmen: Hände und Schuhe müssen vor dem Betreten der Ställe gründlich gereinigt werden. Es darf nur betriebsinterne Schutzkleidung getragen werden. Außerdem müssen alle Transportmittel, die mit Geflügel in Kontakt gekommen sind, nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.

Ferner weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zum Tränken der Tiere dürfe ebenso kein Oberflächenwasser genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben.

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