17. August 2026 – dpa

Wal-Drama

Ausschuss-Sondersitzung zum Abtransport des Wals vor Poel

Das Drama um den im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste und später spektakulär abtransportierten Buckelwal erhitzt weiter die Gemüter. Nun steht eine Sondersitzung des Agrarausschusses an.

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Der Abtransport des vor Poel gestrandeten und später tot gefundenen Buckelwals beschäftigt den Agrarausschuss des Landtags von MV. (Archivbild)

Der Agrarausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern befasst sich in einer Sondersitzung mit der Bergung des Ende März vor Poel gestrandeten Buckelwals. Hintergrund der für Mittwoch angesetzten Sitzung ist ein Antrag der CDU-Landtagsfraktion. «Die Begründungen des Umweltministers zur Duldung der sogenannten "Rettungsaktion" halten einer sachlichen und transparenten Überprüfung schlicht nicht mehr stand», begründete deren artenschutzpolitische Sprecherin, Beate Schlupp, die Initiative.

Ihre Fraktion erwarte vom Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) «volle Transparenz darüber, welche fachlichen Gutachten seiner Entscheidung damals tatsächlich zugrunde lagen».

Der Buckelwal war wiederholt an der deutschen Ostseeküste lebend gestrandet. Experten waren zu dem Schluss gekommen, das Tier sei krank und hatten gewarnt, etwaige Rettungsversuche könnten tödlichen Stress verursachen. Mitte April hatte Backhaus überraschend grünes Licht für den Transportversuch einer privaten Initiative gegeben. Tatsächlich wurde der Wal in einer spektakulären, aber umstrittenen Aktion mit einer Art Lastkahn in die Nordsee transportiert und dort freigelassen. Mitte Mai wurde der Wal tot vor der dänischen Insel Anholt entdeckt.

«Es stellt sich die dringende Frage, wieso eine Maßnahme ohne belastbare wissenschaftliche Erfolgsaussichten überhaupt erst grünes Licht erhalten konnte», so Schlupp.

Als Reaktion auf Medienberichte erklärte Backhaus vergangene Woche, dass der Rettungsversuch nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigt werden musste, sondern allenfalls untersagt werden konnte. «Juristisch ist dies ein großer Unterschied. Eine Untersagung war rechtlich nur möglich, wenn wir uns sicher wären, dass der Rettungsversuch eindeutig unzulässig wäre», so der Minister.

Laut Ministerium sahen drei der vier notwendigen Stellungnahmen für den letztendlich durchgeführten Transportversuch keine rechtlichen Möglichkeiten einer Untersagung. Die Naturschutzabteilung des Ministeriums hatte demnach unterdessen eine Zulässigkeit des Versuchs verneint. Dem lag nach Darstellung des Ministeriums aber ein verkürzt wiedergegebenes Gutachten zugrunde. Von «falschen Tatsachengrundlagen» schrieb das Ministerium.

Bei einer abschließenden Besprechung seien die Teilnehmer einvernehmlich zum Schluss gekommen, dass keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung erkennbar gewesen sei.

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