16. September 2026 – dpa

Verhandlung

Bundesgericht verhandelt Klage gegen Rügener LNG-Terminal

Planung, Bau und Inbetriebnahme des Rügener LNG-Terminals war von starker Kritik begleitet. Inzwischen ist es ruhiger um die Anlage geworden. Nun ist sie erneut Gegenstand einer Gerichtsverhandlung.

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Erneut befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem LNG-Terminal an Rügens Küste. (Archivbild)

In Leipzig wird erneut höchstrichterlich über das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute (11.00 Uhr) mit einer Klage der Gemeinde Binz gegen die Genehmigung für das Terminal. Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen. Einer der damaligen Anträge stammte von der Gemeinde Binz.

Das Ostseebad in Sichtweite des Terminals hat 2025 eine Klage beim Leipziger Gericht eingereicht. Eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei verwies unter anderem auf planungs- und genehmigungsrechtliche Mängel, die nach eigener Überzeugung bestünden.

Das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, läuft bereits im Regelbetrieb. Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden.

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