25. August 2025 – dpa
Seit November 2024 können Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen leichter als zuvor ändern lassen. In MV haben das bereits mehr als 500 Personen getan oder sich dafür angemeldet.
Mehrere Hundert Menschen in MV haben seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern lassen. Das geht aus Angaben der sechs größten Städte des Landes in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor.
Mit dem neuen Gesetz, das seit dem 1. November 2024 gilt, kann jeder seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen relativ einfach auf dem Standesamt ändern lassen. Zuvor waren dafür aufwendige Gutachten und eine Gerichtsentscheidung nötig.
In Schwerin ließen im November und Dezember vergangenen Jahres 24 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern und streichen, wie die Pressestelle der Landeshauptstadt mitteilte. Das Geschlecht wurde demnach in zehn Erklärungen von männlich auf weiblich, in neun Erklärungen von weiblich auf männlich und in vier Erklärungen auf divers geändert. «Zudem wurde ein Geschlechtseintrag komplett gestrichen.» Im ersten Halbjahr dieses Jahres seien weitere 25 Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgegeben worden.
In Mecklenburg-Vorpommerns größter Stadt Rostock lagen dem Standesamt bis Dezember vorigen Jahres 180 Anmeldungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz vor, wie ein Sprecher berichtete. In diesem Jahr seien es bis Mitte August 83 Anmeldungen gewesen. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Auch in den kleineren der großen Städte des Landes ist das Interesse groß: Im Greifswalder Standesamt wurden vom 1. November 2024 bis 30. Juni dieses Jahres 79 Erklärungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen abgegeben. In Neubrandenburg waren es im gleichen Zeitraum 35 und in Wismar 55, wie die Städte mitteilten. Stralsund meldet 61 geänderte Geschlechtseinträge seit Inkrafttreten des Gesetzes.
Das Selbstbestimmungsgesetz war eines der prominenten Vorhaben der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Es löste das frühere Transsexuellengesetz ab, das trans- und intersexuelle Menschen jahrelang kritisiert hatten.
Die schwarz-rote Koalition will das Gesetz auf den Prüfstand stellen. «Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren», heißt es dazu im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.
Bei der Überprüfung des Gesetzes werde ein besonderer Fokus auf «die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen» gelegt, heißt es. Außerdem soll demnach «bei berechtigtem öffentlichen Interesse» die Nachverfolgbarkeit von Personen nach einer Namensänderung verbessert werden. Zugleich versichern die Koalitionäre: «Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen.»
Pläne des Bundesinnenministeriums lösen bereits Besorgnis bei Queer-Verbänden aus. Das Ministerium möchte, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern lassen, drei neue Datenblätter zum früheren Geschlechtseintrag ausfüllen. Weitere Behörden wie die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern sollen dann über die Neuerungen informiert werden. Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) sehen darin einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und einen Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz.