11. November 2025 – dpa
In erster Instanz sah ein Gericht keinen Vorsatz. Was sagt die nächste Instanz? Ein Autofahrer, der auf Rügen im Sommer 2024 einen 13-Jährigen aus Bremen anfuhr, steht erneut vor Gericht.
Der Fall eines auf Rügen von einem Auto angefahrenen und schwer verletzten Schülers aus Bremen geht am Dienstag (9.00 Uhr) in die nächste Instanz. Nach der Verurteilung eines inzwischen 48-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort durch das Amtsgericht Stralsund hatten die Staatsanwaltschaft und der beim Unfall 13-Jährige, der durch seine Eltern vertreten wird, Berufung eingelegt. Nun befasst sich die Jugendkammer des Landgerichtes Stralsund mit dem Fall.
Ursprünglich war der Mann unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt gewesen. Klassenkameraden des angefahrenen Schülers hatten ausgesagt, dass der Mann am 14. August vorigen Jahres sein Cabrio gedreht und den Jungen mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren habe. Der Angeklagte, selbst fünffacher Vater, hatte den Unfall als Katastrophe bezeichnet, zugleich aber betont, dass er niemandem absichtlich habe schaden wollen. Auch das Amtsgericht sah keine Hinweise für einen Vorsatz. Es hatte eine Geldstrafe von 12.000 Euro und den Entzug des Führerscheins für anderthalb Jahre verhängt.