22. August 2025 – dpa

Nach Gerichtsentscheidung

Rechte Geste in Auschwitz gezeigt? Schulverweis aufgehoben

Ein Schüler zeigt in einer KZ-Gedenkstätte eine Geste, die zunächst als rechtsextrem interpretiert wird. Doch die Intention ist laut Gericht nicht eindeutig belegt. Dem schließt sich das Schulamt an.

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Das Bildungsministerium zieht nach einem Zwischenfall beim Besuch einer Schulklasse in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz Konsequenzen und veröffentlicht einen Leitfaden für gutes Benehmen an solchen Orten. (Archivbild), Foto: Beata Zawrzel/ZUMA Press Wire/dp

Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen seines Verhaltens in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz ist nach einer Gerichtsentscheidung aufgehoben worden. Das teilte das Bildungsministerium in Schwerin mit. Im Fall eines zweiten betroffenen Schülers laufen noch Gespräche, wie ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Eltern des zweiten Jungen haben Widerspruch gegen den Schulverweis eingelegt, wie es hieß.

Beide waren als Schüler einer neunten Klasse im Mai auf Gedenkstättenfahrt in Auschwitz. Dort soll der Junge, dessen Schulverweis jetzt aufgehoben wurde, eine Geste gezeigt haben, die das Staatliche Schulamt Greifswald als rechtsextreme White-Power-Geste interpretierte. Der andere soll den Vorfall gefilmt haben.

Das Verwaltungsgericht Greifswald, vor das die Eltern des einen Jungen zogen, interpretierte die Geste anders und entschied im Juni, dass der Schulverweis vorläufig nicht umgesetzt werden darf. Die von dem Jugendlichen gezeigte Geste erinnere an ein Zeichen, das auch von Tauchern verwendet werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das Schulamt legte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Dieses ließ nun laut Bildungsministerium in einem sogenannten Hinweisbeschluss erkennen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit anzuwenden.

«Danach ist bei mehrdeutigen Äußerungen oder Gesten stets im Zweifel die Deutung zu wählen, die der Meinungsfreiheit größtmöglichen Raum lässt», erläuterte der Ministeriumssprecher. Aus Respekt vor der gerichtlichen Auffassung und um eine ungestörte Schullaufbahn des Schülers im Abschlussjahr zu ermöglichen, halte das Staatliche Schulamt Greifswald seine Interpretation der Geste nicht mehr aufrecht und habe seine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zurückgenommen.

Wie das Bildungsministerium weiter erklärte, soll extremistischen Tendenzen an Schulen weiter entschlossen entgegengetreten und bei Verfehlungen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagiert werden. Nach dem Vorfall in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz sei ein Handlungsleitfaden für ein respektvolles Verhalten beim Besuch von Mahn- und Gedenkstätten erarbeitet worden. Er soll den Angaben zufolge spätestens nach den Herbstferien den Schulen im Land zur Verfügung stehen.

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