17. Juni 2025 – dpa
In einer Sommernacht an der Ostsee fallen Schüsse. Ein junger Mann wird zunächst festgenommen und landet vor Gericht. Am Ende steht ein Freispruch. Entschädigung für seine U-Haft gibt es aber nicht.
Nach Schüssen mit zwei Verletzten in Zingst an der Ostsee (Landkreis Vorpommern-Rügen) im vergangenen August hat das Landgericht Stralsund einen jungen Mann freigesprochen. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte als Fahrer aus einem Auto heraus geschossen habe, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag. Vielmehr nehme man an, dass der Beifahrer der Schütze gewesen sei.
Der zum Prozessauftakt 23-Jährige habe wegen seiner Statur nicht entsprechend vom Fahrersitz aus schießen können. Das hätten Versuche gezeigt. Auch habe man dem Angeklagten nicht nachweisen können, dass er eine Tötungsabsicht gehabt habe oder damit rechnen konnte, dass es zu den Schüssen aus dem Auto kommt.
Bei dem Vorfall in der Nacht zum 9. August 2024 auf dem Seebrückenvorplatz waren laut Anklage ein damals 25-Jähriger und ein damals 24-Jähriger von Schüssen getroffen und verletzt worden. Der Ältere der beiden war demnach im Unterbauch getroffen und nach damaliger Einschätzung lebensbedrohlich verletzt worden. Das andere Opfer habe einen Durchschuss am Arm erlitten.
Laut der Vorsitzenden Richterin war es zuvor zu Streit zwischen zwei Sicherheitsfirmen gekommen. Zeugenaussagen, nach denen der nun Freigesprochene der Schütze gewesen sein soll, beschrieb die Vorsitzende Richterin als wenig belastbar.
Die Polizei hatte den Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage nach dem Vorfall festgenommen. Als Haftgrund gab die Vorsitzende Richterin die angenommene Fluchtgefahr an. Der Mann sei in der Zeit nach dem Vorfall untergetaucht und habe daher die Untersuchungshaft grob fahrlässig herbeigeführt, weshalb er für die U-Haft laut Gerichtsentscheidung auch nicht entschädigt werden soll.
Nach knapp fünf Monaten in Untersuchungshaft war er zunächst unter Auflagen wieder auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht Stralsund hatte Ende Dezember 2024 dem Haftprüfungsantrag seines Verteidigers stattgegeben.
Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stralsund sagte, man werde das Urteil prüfen. Er könne noch nichts dazu sagen, ob und inwiefern der Ausgang des Verfahrens weitere Ermittlungen nach sich zieht. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.