29. September 2026 – dpa

Prozess um Tod bei der Jagd

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe nach Tod von Jäger

Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten in seinem Plädoyer Leichtsinn vor. Der Verteidiger des Angeklagten fordert eine milde Bewährungsstrafe.

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Der Angeklagte hat nach dem tödlichen Zwischenfall die Jägerei aufgegeben, wie er vor Gericht sagte.

Für den tödlichen Schuss eines Jägers aus Niedersachsen auf einen Jägerfreund bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Er sehe den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt, sagte der Staatsanwalt am letzten Tag des Prozesses um den tödlichen Jagdunfall Anfang 2025 am Amtsgericht Ludwigslust. Der Angeklagte habe leichtsinnig gehandelt und sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht.

Der Verteidiger des 52-Jährigen aus Cloppenburg forderte eine milde Bewährungsstrafe. Die Nebenklage-Vertreterin forderte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Urteil soll am Nachmittag gesprochen werden.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses erklärt, er bedauere den tödlichen Zwischenfall zutiefst. Er sei erschüttert und bereue zutiefst, was geschehen sei. Das Opfer war demnach sein bester Freund.

Der tödliche Jagdunfall hatte sich Anfang Januar 2025 bei einer Gemeinschaftsjagd bei Mustin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ereignet. Es war Abend und bereits dunkel. Das 48 Jahre alte Opfer, ebenfalls aus der Region Cloppenburg, saß auf einem benachbarten Hochsitz 142 Meter entfernt vom Hochsitz des Angeklagten. Das Opfer wurde von der Kugel in den Hals getroffen und verblutete.

Der Schütze hatte laut Anklage und nach eigener Aussage seinen Jägerfreund für ein Wildschwein gehalten. Sein Wärmebildgerät hatte demnach bei starker Vergrößerung des Zielfernrohrs nur ein stark verpixeltes Bild geliefert, eigentlich nur einen hellen Punkt. Das bestätigten Sachverständige, die im Prozess aussagten. Weitere Überprüfungen, worum es sich bei dem angezeigten Objekt wirklich handelte, waren demnach unterblieben.

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