24. Oktober 2025 – dpa
Mit einer Verfassungsbeschwerde greift ein Landkreis in MV Regelungen zur Finanzierung der beitragsfreien Kita an. Nun wird verhandelt, aber erst einmal noch nicht über inhaltliche Fragen.
Ein Streit um die Finanzierung der beitragsfreien Kindergärten wird kommende Woche am Landesverfassungsgericht in Greifswald verhandelt. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht. Im Kern geht es nach Aussage einer Gerichtssprecherin um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Verkürzt formuliert besagt dies mit Blick auf Land und Kommunen: Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen.
Nach Auffassung des Landkreises sei dies im Kindertagesförderungsgesetz von 2019 nicht hinreichend gewährleistet. Mit der vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge durch dieses Gesetz sei der Festbetrag des Landes zwar auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung erhöht. Auch sei eine Pauschale eingeführt worden, die die Gemeinden an die Kreise und kreisfreien Städte zahlen müssten.
Aber nach Ansicht des Landkreises, der wie andere Kommunen und Kreise auch finanziell in Schwierigkeiten steckt, beteiligt sich das Land nicht in ausreichendem Maße. Die Verfassungsbeschwerde stammt bereits aus dem Dezember 2020.
Bei der Verhandlung kommenden Donnerstag will das Gericht dem üblichen Verfahren entsprechend zunächst prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde formaljuristisch zulässig ist, also etwa Fristen eingehalten wurden und der Landkreis auch befugt zur Beschwerde ist.
Im Juni hatte Vorpommern-Greifswalds Landrat Michael Sack (CDU) gesagt, «Die derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen sind katastrophal und die Kreise und Gemeinden sind strukturell unterfinanziert.» Es könne nicht sein, dass steigende Ausgaben, die die Kommunen leisten müssen, diese finanziell immer weiter einschränkten. Bund und Land müssten gegensteuern. Als Beispiele nannte der Landkreis Pflichtaufgaben im Jugend- und Sozialbereich.