18. November 2025 – dpa

Klimaentscheid

CDU will Hamburger Klimaentscheid kippen

Im Oktober haben sich die Hamburgerinnen und Hamburger bei einem Zukunftsentscheid für das Vorziehen der Klimaneutralität entschieden. Die CDU befürchtet schlimme Folgen und will das Votum kippen.

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Thering zufolge sind viele Menschen in Hamburg wegen der Folgen des Volksentscheids zur Klimapolitik verunsichert (Archivbild)., Foto: Marcus Brandt/dpa

Die CDU will den Volksentscheid zum Vorziehen des Klimaneutralitätsziels auf 2040 in Hamburg kippen. Seine Fraktion werde am 10. Dezember einen Entwurf für ein Änderungsgesetz in der Bürgerschaft zur Abstimmung stellen, sagte der Vorsitzende Dennis Thering. Ziel sei es, den ursprünglichen Plan wieder herzustellen, die Stadt erst bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Durch das Vorziehen um fünf Jahre seien die Wirtschaft und der soziale Frieden in Hamburg massiv bedroht, sagte Thering.

Die Hamburgische Verfassung sehe eine solche Möglichkeit vor. Nötig für die Annahme des Änderungsgesetzes sei eine einfache Mehrheit.

«Wir bekennen uns ausdrücklich zum Klimaschutz», sagte der CDU-Landes- und Fraktionschef. Aber: «Klimaschutz muss sozial gerecht, wirtschaftlich tragfähig und technologisch realisierbar sein.» Der Zukunftsentscheid erfülle keine dieser Voraussetzungen.

«Ein 2040-Ziel würde Milliardenkosten verursachen, die über massive Mieterhöhungen, explodierende Kosten für Strom und Wärme sowie Rekordsummen an Steuergeld finanziert werden müssten», sagte Thering. Dies sei Sprengstoff für den Zusammenhalt in Hamburg.

Er erwarte, dass auch die mit den Grünen regierenden Sozialdemokraten zustimmten. Auch könne er sich einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag vorstellen, sagte Thering. Ziel müsse eine «realistische, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Klimapolitik» sein.

Die Hamburgerinnen und Hamburger hatten sich am 12. Oktober bei einem sogenannten Zukunftsentscheid mit 53,2 Prozent für das Vorziehen der Klimaneutralität entschieden.

Seither nehme er eine große Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Unternehmen wahr, sagte Thering. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten ihm deutlich gemacht, sich über die Folgen des Volksentscheids nicht im Klaren gewesen zu sein.

Die Hamburgische Verfassung sehe vor, dass ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz von der Hamburgischen Bürgerschaft aufgehoben werden könne. «Diese Regelung ist nicht beliebig oder zufällig. Daraus ergibt sich zwingend, dass die Bürgerschaft nicht nur das Recht, sondern die Pflicht hat, ein fatales Gesetz mit großem Schaden für die Menschen zu korrigieren», sagte Thering.

Sollte das Änderungsgesetz in der Bürgerschaft angenommen werden, hätten die Initiatoren des Bürgerentscheids die Möglichkeit, binnen drei Monaten einen weiteren Volksentscheid zu initiieren. Dazu wären die Stimmen von 2,5 Prozent der Wahlberechtigten nötig, laut Thering sind das rund 33.000 Stimmen. Bei dem neuen Volksentscheid stünde dann das Änderungsgesetz zur Abstimmung.

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