09. Juli 2026 – dpa

Kriminalität

Diebstähle auf Friedhöfen - mehrjährige Haftstrafen

Jesusfiguren, Engel, Reliefplatten: Bis zu 150 Kilogramm schwer waren die Kunstobjekte, die von Friedhöfen und aus Parks gestohlen wurden. Eine Serie, für die ein Ehepaar verantwortlich ist.

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Ein 68-jähriger Mann und seine Ehefrau erhielten nach Diebstählen von Kunstobjekten auf Friedhöfen jeweils mehr als vier Jahre Haft. (Foto Illustration)

Die Diebe hatten es auf Kunstobjekte auf Friedhöfen abgesehen: Nach diversen Diebstählen ist ein Ehepaar verurteilt worden. Vier Jahre und vier Monate Haft verhängte das Landgericht Berlin gegen einen 68-Jährigen. Seine 63-jährige Frau erhielt vier Jahre und zwei Monate.

Beide hätten sich des gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen sowie des versuchten Diebstahls schuldig gemacht. Ein dritter Angeklagter wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Ehepaar habe über Jahre hinweg Friedhöfe ausgespäht und dann nachts Bronzeplastiken, Skulpturen, Reliefs aus der Verankerung gelöst oder mit Gewalt abgetrennt und weggeschafft. Betroffene seien geschockt gewesen - «der ideelle Wert ist nicht zu bemessen», sagte der Vorsitzende Richter Johannes Schwake. Auch von einem Kinderfriedhof seien Skulpturen gestohlen worden - «das ist nicht nur pietätlos, eine bodenlose Gemeinheit, einem fehlen die Worte».

Versteck im Haus hinter Treppenbalken

Die meisten der bis zu 150 Kilogramm schweren Objekte seien auf Friedhöfen in Berlin entwendet worden, darunter eine Bronzefigur im Wert von mindestens 60.000 Euro. Betroffen waren zudem Friedhöfe in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der 57-jährige Mitangeklagte habe in 18 Fällen gestohlene Objekte erworben und teilweise weiterverkauft.

Die Polizei fahndete immer wieder öffentlich nach den Kunstwerken. Hinweise führten auf die Spur der Angeklagten. Im Mai 2025 kam es zu Durchsuchungen in Berlin sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Im Haus des Paares habe es ein Versteck hinter Treppenbalken gegeben.

«Sämtliche Objekte mit Ausnahme einer Figur konnten zurückgegeben werden», hieß es weiter im Urteil. Gegen das Ehepaar wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.000 Euro angeordnet, gegen den 57-Jährigen in Höhe von 2.100 Euro.

Angeklagte: «Dazu verleiten lassen»

Der 57-Jährige gestand zu Prozessbeginn, das Ehepaar kurz vor Ende der Beweisaufnahme. Als Sammler habe er das Ehepaar kennengelernt, so der Mann aus Berlin. Ihm sei gesagt worden, es handele sich um «Sachen aus aufgelösten Gräbern». Als es immer mehr Objekte wurden, seien ihm allerdings Zweifel gekommen.

Für das Paar sagte ein Verteidiger, der Ehemann habe seit vielen Jahren historische Zaunteile gesammelt und legal erworben. Er und seine Frau hätten sich aber «irgendwann dazu verleiten lassen», Dinge zu stehlen.

Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidiger der Eheleute beantragten nicht mehr als drei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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