16. Juni 2026 – dpa
Kann man Menschen in ein Land wie Afghanistan abschieben, in dem die islamistischen Taliban herrschen? Unter Umständen ja, meint Innenminister Dobrindt - und weist Kritik zurück.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Kritik an der neuerlichen Abschiebung von Afghanen in ihr Heimatland zurückgewiesen. Es gehe hier um Menschen, die schwere Straftaten begangen hätten und aus der Haft abgeschoben worden seien, sagte er bei einer Veranstaltung der CDU-Bürgerschaftsfraktion im Hamburger Rathaus. «Und wer hier schwere Straftaten begangen hat, der hat kein Recht, in unsere Gesellschaft zurückzukehren.»
In der Nacht zum Dienstag waren vom Flughafen Leipzig/Halle aus 32 Afghanen per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben worden. Darunter waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums Straftäter, die unter anderem wegen Vergewaltigung, Tötungsdelikten, sexuellem Missbrauch von Kindern, Drogenhandel und räuberischer Erpressung verurteilt worden waren. Die Abgeschobenen kamen aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie aus dem Verantwortungsbereich der Bundespolizei.
Kritik an der Abschiebung kam unter anderem von der Linken-Politikerin Clara Bünger, die Bund und Länder vorwarf, ihre menschenrechtlichen Bedenken offensichtlich «vollends über Bord geworfen» zu haben.
Solche Abschiebungen hätten nichts mit mangelnder Menschlichkeit zu tun, sagte Dobrindt. «An Humanität hat es in den vergangenen Jahren nicht gemangelt, aber an Ordnung hat es gemangelt», sagte er mit Blick auf die Migrationspolitik der Vorgängerregierungen. «Unser Land ist in Teilen in Unordnung gebracht worden.» Die Union habe es hingegen in gut einem Jahr geschafft, die Migration wieder in geordnete Bahnen zu lenken.