20. Mai 2025 – dpa

Sozialere Ausgestaltung

Eigenbedarfskündigungen – SPD will Mieter besser schützen

In Schleswig-Holstein steigen die Mieten und die Wohnungsnot nimmt zu. Deshalb fordert die SPD mehr Rechtssicherheit für Mieter bei Eigenbedarfskündigungen. Die seien für viele existenzbedrohend.

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Es geht laut Thomas Hölck darum, langjährige Mieter vor dem Verlust ihres Zuhauses zu schützen. (Archivbild), Foto: Markus Scholz/dpa

Schleswig-Holsteins SPD will Mieterinnen und Mieter besser vor Eigenbedarfskündigungen schützen. «In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen erheblich gestiegen», sagte der SPD-Abgeordnete Thomas Hölck. Hauptgrund sei die zunehmende Wohnungsnot.

Auch im nördlichsten Bundesland stiegen die Mieten, während bezahlbare Alternativen fehlen. Deshalb fordert der Sozialdemokrat, Eigenbedarfskündigungen sozialer zu gestalten und die Rechtssicherheit zu erhöhen. «Das Recht darauf, Eigenbedarf zugunsten enger Verwandter anzumelden, wollen wir im Grundsatz nicht antasteten», betonte er.

Es gehe darum, langjährige Mieter vor dem Verlust ihres Zuhauses zu schützen, da viele die Kündigung als existenzbedrohend empfänden. Oft zwingt sie laut Hölck ein Umzug an einen entfernten Ort, weil das bisherige Wohnviertel unerschwinglich geworden ist. Im Extremfall drohe sogar Obdachlosigkeit.

Deshalb müsse der Personenkreis, zu dessen Gunsten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf, enger festgelegt werden, und er solle nur nahe Verwandte umfassen, sagte der SPD-Abgeordnete. Außerdem sollten die Kündigungsfristen sozial gerechter werden, da drei Monate oft nicht ausreichten, um eine neue Wohnung zu finden.

Ebenfalls solle die Beweislast, dass für den Eigenbedarf keine Alternative besteht, von den Mietern auf die Vermieter verlagert werden. In einem Antrag fordern die Sozialdemokraten die Landesregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg zu unterstützen.

Diese plädiert unter anderem für eine Verlängerung der Kündigungsfristen von drei auf sechs Monate und eine gesetzliche Regelung zur Entschädigung bei unberechtigten Kündigungen. «Bei unrechtsgemäßen Eigenbedarfskündigungen handelt es sich um Betrugsversuche», betonte Hölck.

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