20. Mai 2025 – dpa
Das SED-Unrecht traf viele Opfer. Darunter sind auch Menschen, die über Nacht ihre Häuser verlassen mussten, weil sie aus Sicht der DDR-Behörden zu nah an der innerdeutschen Grenze wohnten.
Opfer von SED-Unrecht erhalten vom 1. Juli an erweiterte staatliche Leistungen zur Wiedergutmachung. Wie der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, in Schwerin mitteilte, profitieren von den neuen Regelungen auch Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Das hatte der Bundestag neben der Änderung anderer Entschädigungsregelungen im Januar beschlossen.
«Mit den Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze ist durch das SED-Regime Tausenden Menschen schweres Unrecht zugefügt worden. Die neue Leistung kann das nicht ungeschehen machen. Sie ist aber ein deutliches Zeichen, dass die Betroffenen mit ihrem Schicksal von der Gesellschaft anerkannt werden», erklärte Bley.
Nach seinen Angaben waren von den 1952 begonnenen Zwangsaussiedlungen etwa 12.000 Menschen in der DDR betroffen. Allein in Westmecklenburg hätten 3.500 Menschen ihr Zuhause verlassen müssen. Weil sie nah an der Grenze wohnten und von den DDR-Sicherheitsbehörden als unsicher oder feindlich eingeschätzt wurden, hätten sie auf Befehl der SED-Führung meist innerhalb weniger Stunden ihre Häuser und Wohnungen räumen müssen.
Bley geht nach eigenen Angaben davon aus, dass noch etwa 300 Menschen leben, die seinerzeit im Westen Mecklenburgs persönlich von den Zwangsaussiedlungen betroffen waren. Diese hätten nun Anspruch auf die Einmalzahlung. Anträge könnten bereits gestellt werden. Seine Behörde sei dabei behilflich.
Die 85-jährige Marie-Luise Busse, die als damals 12-Jährige mit ihrer Familie den elterlichen Hof an der Elbe hatte verlassen müssen, äußerte ihre Genugtuung, dass es nach vielen Jahren des Kampfes nun eine Entschädigung geben wird.
«Wir haben lange darum gerungen. Die 7.500 Euro sind eine Anerkennung des Unrechts, das so nicht hinzunehmen war», betonte Busse. Sie werde als Zeitzeugin nicht müde, auch den jungen Generationen von heute zu erzählen, mit welchen Willkürmethoden totalitäre Systeme ihre Macht ausübten, sagte die heute ein Neubrandenburg lebende Frau.
Der Landesbeauftragte Bley verwies auf weitere Neuerungen, die mit der Gesetzesänderung in Kraft treten. So steige die Sonderrente für Opfer der SED-Diktatur auf 400 Euro im Monat und werde künftig auch an die Preisentwicklung regelmäßig angepasst.
Berufliche Benachteiligungen in der DDR würden mit monatlich 290 Euro ausgeglichen, für Spätfolgen von Haft gebe es leichter finanzielle Zuwendungen.
Offen bleibe der Umgang mit Opfern von Doping im DDR-Leistungssport. Bley zeigte sich aber zuversichtlich, dass es auch dazu eine Regelung geben werde. Union und SPD hätte das in ihrem Koalitionsvertrag verankert.