03. September 2025 – dpa
Die Betreiberin eines Beautysalons behandelt Kundinnen mit Hyaluronsäure - ohne über eine entsprechende Zulassung zu verfügen. Dafür muss eine 27-Jährige nun in Haft.
Weil sie Kundinnen unerlaubt Lippen unterspritzt hat, ist eine 27-jährige Kosmetikerin vom Landgericht Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.920 Euro angeordnet, teilte die Gerichtspressestelle mit. Das Landgericht verurteilte die Betreiberin eines Beautysalons wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug in 33 Fällen, davon in drei Fällen in weiterer Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau, ohne über eine entsprechende Zulassung zu verfügen, bei den Kundinnen gegen Barzahlung in ihrem Salon sowie in ihrer Wohnung Unterspritzungen mit Hyaluronsäure im Gesichtsbereich vorgenommen haben. Die Behandlungen erfolgten demnach in den Jahren 2020 bis Februar 2023 und sollen bei den Kundinnen jeweils Anschlussschmerzen verursacht haben. Die Angeklagte soll auf Instagram für die Behandlungen geworben und durch die Eingriffe im Tatzeitraum insgesamt rund 10.000 Euro eingenommen haben.
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hatte die Angeklagte bereits am 22. November 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 10.219 Euro an. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.