19. November 2025 – dpa

Arbeits- und Sozialgerichte

Neue Struktur für Fachgerichte - Landtag beschließt Reform

Weniger Gerichte, mehr Einsparungen: Die Reform der Fachgerichte soll dem Land Schleswig-Holstein jährlich Millionen sparen. Was in der Gerichtsreform geplant ist.

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Justizministerin Kerstin von der Decken ist davon überzeugt, einen guten Kompromiss bei der Gerichtsreform gefunden zu haben. (Archivbild)

Schleswig-Holstein will aufgrund knapper Kassen auch bei der Justiz Geld einsparen - dafür soll die Struktur der Fachgerichte im Land geändert werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde nun im Landtag in Kiel mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet. SPD, FDP und SSW stimmten gegen den Gesetzesentwurf.

«Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf der Basis eines gemeinsamen mit der Justiz erarbeiteten Vorschlags einen Kompromiss gefunden haben, der die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse bestmöglich in Einklang bringt», sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum.

Der Gesetzesentwurf sieht laut der Ministerin Zweigstellen in der Sozialgerichtsbarkeit und auswärtige Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. «Damit bleiben beide Gerichtsbarkeiten in der Fläche präsent», sagte von der Decken. Dabei sollen die Zweigstellen ohne zusätzlichen eigenen Verwaltungsaufbau auskommen.

Der Gesetzestext legt fest: Das Arbeitsgericht Neumünster werde aufgelöst, sein Bezirk dem Arbeitsgericht zugeordnet. Auch das Arbeitsgericht Elmshorn solle entfallen und künftig als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck dienen. Das Arbeitsgericht Flensburg werde ebenfalls aufgelöst und als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Kiel im Gebäude des Amtsgerichts Flensburg untergebracht.

Das Sozialgericht Lübeck wird den Angaben nach Zweigstelle des Sozialgerichts Itzehoe, das Sozialgericht Schleswig Zweigstelle des Sozialgerichts Kiel. Durch den Zusammenzug der Standorte entstehen Umzugskosten von etwa 150.000 Euro.

Durch die Zusammenlegung würden größere Einheiten geschaffen, die es ermöglichen sollen, den Ausfall einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu kompensieren. Gleichzeitig erleichtere sie eine bedarfsorientierte Personalplanung und den Abbau von Überkapazitäten. Als Alternative behalte man sich offen, Arbeits- und Sozialgerichte an einem zentralen Ort in einem Gebäude in Schleswig-Holstein zu konzentrieren.

Das Gesetz soll finanzielle Einsparungen bringen. Die jährlichen Kosten für die Liegenschaften der Gerichte sinken um etwa 1,45 Millionen Euro, das Personalbudget um rund 2,35 Millionen Euro. Einmalig ließen sich zudem 378.000 Euro sparen. Zusätzlich könnten potenzielle Verkaufserlöse etwa 1,83 Millionen Euro einbringen.

Die Reformankündigung war im vergangenen Jahr auf heftigen Widerstand gestoßen – auch vor dem Landtag in Kiel wurde demonstriert. Im November 2024 änderte Justizministerin Kerstin von der Decken die Pläne. Sie versprach damals, die Zahl der Arbeits- und Sozialgerichte weniger drastisch zu kürzen als ursprünglich vorgesehen.

In ihrer heutigen Landtagsrede sagte die Ministerin: «Unsere größte Priorität ist es, die Fachgerichtsbarkeit durch die Umstrukturierung zu begleiten.» Die damit verbundenen örtlichen Veränderungen würden im Austausch mit allen Beteiligten gestaltet und für alle Beschäftigten werde nach tragfähigen Lösungen gesucht.

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