11. Juni 2025 – dpa

Raubtier auf Sylt

Sylter Goldschakal darf vorerst nicht geschossen werden

Bevor die Jagd auf den Sylter Goldschakal richtig begonnen hat, muss sie vorläufig gestoppt werden. Das Verwaltungsgericht hat über einen Eilantrag zu entscheiden.

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Ein Goldschakal macht Probleme auf Sylt., Foto: Lea Sarah Albert/dpa

Der Goldschakal, der Lämmer auf Sylt gerissen hat, darf vorerst nicht abgeschossen werden. Einen entsprechenden sogenannten Hängebeschluss erließ das Schleswiger Verwaltungsgericht. Damit sei noch keine Entscheidung im Eilverfahren verbunden, sagte eine Sprecherin.

Ein Naturschutzverband hatte sich gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt. Mit dem Hängebeschluss soll sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Jetzt müssten zunächst die Akten gesichtet werden.

Auf Sylt hatten Jäger bereits mit der Suche nach dem Tier begonnen, das seit dem 19. Mai mindestens 90 Schafe und Lämmer getötet haben soll. Das Landesamt für Umwelt erteilte daraufhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss.

Der Goldschakal ist eine geschützte Art. Aus dem Südosten Europas sind Goldschakale in den Norden und Westen gewandert und inzwischen auch in mehreren Regionen Deutschlands vertreten.

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