16. Juli 2025 – dpa

Gericht

Tödlicher Balkonsturz - lange Haftstrafe für Freund

Eine 36-Jährige stirbt in Hamburg-Eilbek nach einem Sturz von einem Balkon. Nun hat das Landgericht ein Urteil gegen den damaligen Freund gesprochen.

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Im Prozess um einen Balkonsturz ist das Urteil gefallen. (Archivbild), Foto: David Hammersen/dpa

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Hamburg-Eilbek hat das Landgericht Hamburg ihren damaligen Freund zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Richterspruch gegen den heute 33-Jährigen erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags durch Unterlassen.

Nach Überzeugung des Gerichts geriet der mehrfach vorbestrafte Angeklagte am 17. August 2024 mit seiner Freundin in deren Wohnung in einen Streit. Dabei fügte der Angeklagte ihr demnach unter anderem eine blutende Schnittverletzung mit einem Brotmesser am Daumen zu, riss ihr büschelweise Haare aus und hielt ihr mit den Händen die Atemwege zu.

Die Frau sei daraufhin in Panik vom Balkon gesprungen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mann habe ohne Rettungsbemühungen die Wohnung verlassen und sei geflüchtet.

Das Urteil gegen den Angeklagten, der nach eigenen Angaben die marokkanische und die libysche Staatsangehörigkeit hat, ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sachverständiger ging von voller Schuldfähigkeit aus.

Nach dem tödlichen Balkonsturz, der in Hamburg für viel Aufsehen gesorgt hatte, hatte die Polizei in der Öffentlichkeitsfahndung die Bezeichnung Ex-Freund benutzt. Im Laufe des Prozesses stellte sich nach Angaben der Gerichtssprecherin heraus: «Es soll sich um eine On-off-Beziehung gehandelt haben. Zu Zeitpunkt der Tat soll sie bestanden haben», sagte sie.

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