17. Juli 2025 – dpa

Museumseinbruch in Manching

Alle Anwälte wollen Freisprüche im Keltengold-Prozess

Ende Juli wird der Prozess um den Diebstahl des Manchinger Goldschatzes enden. Die Richter haben eine knifflige Aufgabe: Die Sichtweise der Verteidiger und der Staatsanwälte liegt weit auseinander.

Im Prozess um den Goldschatz-Diebstahl aus dem Kelten Römer Museum in Manching bei Ingolstadt will auch die Verteidigung des Hauptangeklagten einen Freispruch erreichen. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft sei bruchstückhaft und keine tragfähige Beweisführung, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Ullrich Kuttner in seinem Plädoyer vor dem Ingolstädter Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 48-Jährigen aus Plate bei Schwerin zwölf Jahre Gefängnis gefordert. Sie hält den Mann für den Kopf der mutmaßlichen Einbrecherbande, die außer für den Museumseinbruch noch für mindestens 19 weitere Einbruchs-Taten in Deutschland und Österreich verantwortlich sein soll.

In dem Prozess sind vier Männer angeklagt. Die Anwälte der drei weiteren Beschuldigten, zwei 44 und 52 Jahre alte Männer aus Schwerin und ein 45-jähriger Mann aus Berlin, hatten ebenfalls Freisprüche für ihre Mandanten verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte für diese Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren gefordert. Am 29. Juli will die Strafkammer das Urteil verkünden.

Die Männer werden beschuldigt, im November 2022 nachts in das Archäologiemuseum in Manching eingebrochen zu sein und den etwa 2.100 Jahre alten Goldschatz - das Aushängeschild des Museums - gestohlen zu haben. Erbeutet wurden 3,7 Kilogramm Gold, der größte Teil davon ist bis heute verschwunden.

Die Staatsanwaltschaft schlussfolgert den Verdacht gegen den 48-Jährigen unter anderem daraus, dass in der Nähe des Museums eine Antenne gefunden wurde, die von den Einbrechern stammen soll. An der Antenne sei eine DNA-Spur dieses Angeklagten gefunden worden. Anwalt Kuttner meinte dazu, dies sei eine «marginale Mischspur». Sein Verteidigerkollege Mijoslav Sistov führte aus, dass auch genetische Spuren, die an den anderen Einbruchstatorten entdeckt worden seien, nicht ausreichten, um den 48-Jährigen zu verurteilen.

Kuttner bezeichnete die Anklage als «lose geknüpftes Netz an Mutmaßungen». Er betonte: «Im Zweifel für den Angeklagten» sei ein Grundsatz des Rechtsstaates. Eine bloße Möglichkeit der Täterschaft reiche für eine Verurteilung nicht aus.

Bei einem der Angeklagten waren 18 Goldklumpen sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass es sich dabei um zusammengeschmolzene Münzen aus Manching handelt. Mehrere Rechtsanwälte bezweifelten dies. «Das ist eine nicht bewiesene Vermutung», sagte Kuttner. Er verwies darauf, dass bei der umfassenden Durchsuchung des Grundstücks seines Mandanten kein Gold aufgetaucht sei.

Die 483 Münzen und ein größerer Goldklumpen waren im Jahr 1999 bei Ausgrabungen in Manching gefunden worden. Es ist der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts. Die Staatsanwaltschaft gibt den Wert mit eineinhalb Millionen Euro an.

Die vier Angeklagten sitzen seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sie haben zu den Vorwürfen geschwiegen. Im Januar hatte der Prozess begonnen.

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