09. Juli 2026 – dpa

Krankheit bei Honigbienen

Faulbrut bei Bienen – Landkreis richtet Sperrbezirk ein

Wegen der Amerikanischen Faulbrut bei Bienenbeständen in der Gemeinde Röbel/Müritz gilt nun ein Sperrbezirk. Der Honig kann bedenkenlos gegessen werden. Aber Bienenhalter müssen einiges beachten.

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Wegen einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche Amerikanische Faulbrut in Bienenbeständen hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Sperrbezirk eingerichtet. (Symbolbild), Foto: Alina Grünky/dpa

Wegen einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche Amerikanische Faulbrut in Bienenbeständen in der Gemeinde Röbel/Müritz hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Sperrbezirk eingerichtet. Gleichzeitig sei die amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des einen Kilometer reichenden Sperrbezirks angeordnet worden, teilte der Landkreis mit. Entsprechend müssten sich alle Besitzer von Bienenvölkern bis zum 17. Juli beim Veterinäramt des Landkreises melden.

Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen und ausgewachsene Bienen nicht gefährlich. Auch der Honig oder andere Bienenprodukte können laut Imkerverband ohne Bedenken verzehrt werden.

Da die Seuche jedoch die Bienenlarven vernichtet, gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Ausgewachsene Bienen können zwar nicht an ihr erkranken, aber sie verbreiten, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.

Bewegliche Bienenstände dürfen nun den Angaben zufolge nicht verlegt werden. In der Allgemeinverfügung heißt es auch: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

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