01. Juli 2026 – dpa

Umsetzung von Bundesgesetz

Hilfenetz für Gewaltopfer in MV wird ausgebaut

Ab 2032 haben Frauen und Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Jetzt gibt es grünes Licht für einen Ausbau des Hilfenetzes im Nordosten.

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Das Kabinett in Schwerin hat einen Entwurf beschlossen, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen. (Symbolbild), Foto: Peter Steffen/dpa

Frauen und Kinder in Mecklenburg-Vorpommern werden künftig besser vor geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt geschützt. Geplant ist der Aufbau eines flächendeckenden Hilfenetzes für Schutz- und Beratungsangebote. Dafür soll die Zahl von Einrichtungen, Plätzen und Personal in den kommenden Jahren steigen. Der Landtag stimmte mehrheitlich für ein entsprechendes Gesetz. Dieses soll das Gewalthilfegesetz des Bundes auf Landesebene umsetzen.

Aktuell gibt es nach früheren Angaben des Justizministeriums 32 Einrichtungen in MV – neun Frauenschutzhäuser sowie Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt, Interventions-, Gewaltberatungs- und Fachberatungsstellen. Sechs weitere sollen bis 2032 hinzukommen. Künftig sollen Beratungsstellen mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein, statt wie bislang teils nur mit einer Person.

Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht vor, dass die Länder ab 2027 die Finanzierung für Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen tragen. Diese Verantwortung lag bisher hauptsächlich bei den Kommunen. Ab 2032 hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Ab dem kommenden Jahr werde sich der Bund jährlich an der Finanzierung des Hilfe- und Beratungssystems in MV beteiligen, 2027 zunächst mit zwei Millionen Euro. Die Bundesmittel sollen demnach schrittweise bis auf 5,6 Millionen Euro im Jahr 2032 steigen.

«Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern eine der schwersten Verletzungen von Menschenrechten», sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Allein im vergangenen Jahr seien im Beratungs- und Hilfenetz des Landes mehr als 7.000 erwachsene Betroffene erfasst worden, davon fast 6.200 Frauen. Mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche seien von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen.

Die angehörten Fachverbände, Gleichstellungsbeauftragten, Kommunen und Träger hatten den Gesetzentwurf zuvor grundsätzlich begrüßt. Zu den Forderungen zählten insbesondere eine langfristig gesicherte Finanzierung, mehr Frauenhausplätze, eine stärkere Berücksichtigung von Kindern als eigenständige Betroffene sowie eine bessere Prävention und Täterarbeit.

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