30. April 2025 – dpa
Das Energienetz in Deutschland soll modernisiert werden. Eine Klage gegen eine neue Höchstspannungsleitung in Mecklenburg-Vorpommern hatte keinen Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen den Bau des nördlichsten Abschnitts der Höchstspannungsleitung zwischen Güstrow und Wolmirstedt abgewiesen. Die klagende Gemeinde Dobbertin hatte unter anderem Verstöße gegen das Naturschutzrecht gerügt und sah sich durch das Vorhaben in ihrer kommunalen Planungshoheit beeinträchtigt. Dem folgten die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig nicht. (BVerwG 11 A 8.24)
«Eine Beeinträchtigung eigener Planungen oder kommunaler Einrichtungen war nicht erkennbar», teilte das Gericht mit. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass beim Trassenbau kommunale Wegegrundstücke in Anspruch genommen werden sollen.
Der Bau der Stromtrasse ist in drei Abschnitte unterteilt. In dem Verfahren ging es um ein 52,7 Kilometer langes Teilstück zwischen den Umspannwerken Güstrow und Parchim Süd. Die neue Höchstspannungsleitung soll eine alte Energietrasse als dem Jahr 1958 ersetzen. Im Großen und Ganzen soll die neue Freileitung dem alten Trassenverlauf folgen.