30. April 2025 – dpa

Urteil

«Wir sind doch Freunde» - Hammer-Angriff auf 17-Jährige

Zwei junge Männer locken eine 17-Jährige in eine Wohnung. Dort schlagen sie mit einem Hammer auf sie ein. Alle drei kannten sich lange. Eine sinn- und anlasslose Tat mit schweren Folgen.

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Angeklagte im Gerichtssaal 10 des Landgerichtes Neubrandenburg. , Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Erst als das schwer verletzte Opfer schrie «Hört auf. Wir sind doch Freunde» stoppten die beiden jungen Männer den Angriff. Einer hatte die 17-Jährige festgehalten, während der Zweite ihr mit einem 500 Gramm schweren Hammer mehrfach und mit Wucht auf den Kopf schlug.

Die zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Neubrandenburg zu Freiheitsstrafen von vier Jahren beziehungsweise vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Weil sie von der Tat zurücktraten, wurden sie nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.

Das Motiv für die Tat in einer Ein-Raum-Wohnung in Neustrelitz am 11. November vorigen Jahres blieb im Prozess schleierhaft, obwohl beide Angeklagten umfassende Geständnisse ablegten. Normalerweise gingen Straftaten oft Feindseligkeiten voraus, so die Richterin.

«Aber in diesem Fall gar nicht», sagte sie. Im Gegenteil, das Opfer sei freundlich und mitfühlend gewesen. «Eine anlasslose Tat.» Die Täter hätten eine hohe Gewaltbereitschaft gezeigt. Um jemanden mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen, bedürfe es krimineller Energie.

Der jüngere der beiden schilderte, wie er die 17-Jährige, zu der seit langem ein freundschaftliches Verhältnis bestand, am Tattag unter einem Vorwand in seine Wohnung lockte. Zuvor hatte er seinem Freund und Mitangeklagten eine «Überraschung» versprochen und dann seinen Plan erläutert, die Freundin zu töten.

Ihm sei die Idee in den Sinn gekommen, so der Angeklagte in seinem Geständnis. «Hauptsächlich ging es darum, sie zu töten.» Aus der Idee wurde eine Tat. Beide besorgten in einem Baumarkt einen Hammer sowie eine Säge. Als die 17-Jährige wie abgesprochen arglos in die Wohnung kam, fragte ihr Freund sie laut und deutlich, ob sie das Wort «Red» (Rot) kenne?

Das war laut Gericht, Anklage und Geständnis ein vereinbartes Codewort für seinen Freund, der sofort aus seinem Versteck im Badezimmer kam und das Opfer zunächst von hinten mit dem Hammer auf den Kopf schlug. Es folgte mehrere weitere wuchtige Schläge, wobei der zweite Angeklagte das Opfer fixierte. Erst als die heute 18-Jährige auf dem Boden lag und schrie, warum sie das täten, man sei doch befreundet, ließen sie von ihr ab. Das Opfer überlebte nur mit Glück.

Die beiden ungleichen Freunde - der eine ruhig und still, der andere jovial und eloquent - und die 17-Jährige kannten sich seit der 5. Schulklasse. Die jungen Männer sprachen in dem Prozess von Gewaltfantasien und vom Konsum gewalttätiger Videos auf Internet-Plattformen. Dabei wurde auch die Hinrichtungen von Menschen gezeigt.

Die Gewaltfantasien des jüngeren Angeklagten waren auch dem Opfer bekannt. Sie habe ihm helfen wollen, sagte sie laut Staatsanwaltschaft. Sie habe mit dem Angeklagten bei den gemeinsamen Treffen immer viel gelacht und sich zeitweise lieber mit ihm als mit Freundinnen getroffen.

Unmittelbar vor dem Angriff drehten die beiden jungen Männer ein Video in der Wohnung, in dem sie sich gegenseitig zur Tat anspornten. «Heute ist der Tag der Tage», sagte einer der Angeklagten auf dem kurzen Video, das ebenfalls im Prozessverlauf abgespielt wurde. Dann folgte auch der Satz: «Opfer Nummer eins tritt gleich ein.»

Nach der Tat alarmierten die Täter, die beide Deutsche sind, damals die Polizei. «Wir sind die Täter, wir zwei. Wir stellen uns freiwillig. Es tut uns so leid», sagte einer der Angeklagten in dem Notruf, dessen Mitschnitt ebenfalls in dem Prozess vorgespielt wurde.

Das Opfer selbst war als Nebenklägerin von einem Anwalt im Prozess vertreten. Seine Mandantin könne mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht zufrieden sein, sagte der Anwalt. «Sie hätte sich eine höhere Strafe gewünscht.» Der heute 18-Jährigen gehe es nicht gut. Sie leide unter Panikattacken, posttraumatischen Störungen und könne nicht mehr zu Freunden in eine Wohnung gehen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und elf Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten gefordert.

Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von jeweils maximal drei Jahren.

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