16. Mai 2025 – dpa

Soziales

Schwerins OB: Arbeitsverpflichtung nicht möglich

Immer wieder kommen Diskussionen um eine generelle Arbeitsverpflichtung von Sozialleistungsbeziehern auf. Eine generelle Verpflichtung wird es in Schwerin nicht geben, wie der Oberbürgermeister sagte.

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Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) sieht den gesetzlichen Auftrag erfüllt. (Archivbild), Foto: Jens Büttner/dpa

Nach kontroversen Debatten um die Arbeitsverpflichtung von Bürgergeldempfängern und Asylsuchenden hat Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) der Einführung einer solchen Verpflichtung eine Absage erteilt. Eine generelle Arbeitsverpflichtung sei verfassungswidrig, stellte Badenschier klar.

Es gebe bereits Möglichkeiten, Asylbewerbern und Bürgergeldempfängern gemeinwohlorientierte Arbeit zuzuweisen, so Badenschier. Für die verrichtete Arbeit gibt es eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde, die vom Land erstattet wird. Pflichtverletzungen führten zu Leistungsminderungen. Der gesetzliche Auftrag sei mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten erfüllt.

Die Debatte um eine generelle Arbeitsverpflichtung biete keine adäquate Lösung der Probleme, sagte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt. «Die Wiederholung der Forderung nach einer Arbeitspflicht ist durchaus dazu geeignet, Bürgergeldempfänger pauschal als arbeitsscheu zu stigmatisieren», sagte er. Dies missfällt ihm deutlich, wie Badenschier betonte.

In Schwerin würden zwar Arbeitsgelegenheiten nur in geringem Umfang angeboten, so Badenschier. Das Jobcenter konzentriere sich aber darauf, Bürgergeldempfänger durch geeignetere Maßnahmen zur Aufnahme einer regulären und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu befähigen.

Die Stadtvertretung Schwerin hatte die Stadtverwaltung im Dezember beauftragt, ein Konzept zur möglichen Einführung einer Arbeitsverpflichtung zu erarbeiten. Das Konzept wurde in den vergangenen Monaten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem gemeinsam betriebenen Jobcenter ausgearbeitet.

Auch in anderen Bundesländern ist die Einführung einer Arbeitspflicht Thema. Im thüringischen Landkreis Greiz etwa gilt für bestimmte Asylbewerber eine Arbeitspflicht. Nach Angaben des Landratsamtes werden Asylbewerbern verpflichtende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten zugewiesen. Auch in Brandenburg setzte sich die CDU im Kreistag Barnim mit einem Vorstoß dafür ein, Arbeitsgelegenheiten für Bürgergeldempfänger und anerkannte Asylbewerber zu schaffen.

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