01. Juli 2025 – dpa

Urteil

Schülerin aus Unterricht geholt – Gericht rügt Polizeiaktion

Polizeieinsatz wegen Social-Media-Posts: Warum ein Gericht die Aktion an einer Schule in MV für unverhältnismäßig hält. Sie hatte bundesweit Aufsehen erregt - sogar Elon Musk hatte sich geäußert.

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Der Fall einer Schülerin, die im Februar 2024 für eine Gefährderansprache aus dem Unterricht geholt wurde, hatte große Wellen geschlagen. (Archivbild)., Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Der aufsehenerregende Polizeieinsatz an einer Schule im mecklenburg-vorpommerischen Ribnitz-Damgarten im Februar vergangenen Jahres war laut einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Die Art und Weise der Gefährderansprache der damals 16-Jährigen sei unverhältnismäßig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Greifswald mit. «Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen», heißt es zur Begründung.

Nach Angaben des Gerichts hatte der Schulleiter eine anonyme E-Mail mit der Information erhalten, dass die Klägerin staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem Tiktok-Account verbreite. Die Schule habe sich an die Polizei gewandt. Nach der Feststellung, dass die der E-Mail beigefügten Screenshots keine strafrechtliche Relevanz hatten, seien drei Beamte in Begleitung des Schulleiters zur Klasse des Mädchens gegangen. Der Schulleiter habe sie aus dem Unterricht geholt, während die Beamten auf dem Flur blieben. Anschließend begaben sich die Beamten mit dem Schulleiter und dem Teenager zum Sekretariat zurück und führten dort eine Gefährderansprache durch.

Mit der Klage gegen die Maßnahme wollte das Mädchen die Feststellung der Rechtswidrigkeit erwirken. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

Behörden hatten als Anlass für die Maßnahme auf Screenshots eines Social-Media-Accounts verwiesen. Damals war etwa von Schriftzügen die Rede, «die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz».

Der Fall hatte bundesweit und darüber hinaus Aufsehen erregt. Eine Darstellung des Falls auf der Plattform X, in der allerdings fälschlicherweise von einer Festnahme gesprochen wurde, rief damals sogar den US-amerikanischen Unternehmer Elon Musk auf den Plan. Er brachte auf X seine Verwunderung über den Vorfall zum Ausdruck.

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