02. Juli 2025 – dpa
Mindestens zweieinhalb Jahre dauerte der sexuelle Missbrauch einer Pflegetochter, die zu Beginn der Taten gerade zehn Jahre alt war. Zur Strafe muss ein Mann nun für lange Zeit ins Gefängnis.
Das Schweriner Landgericht hat einen 57 Jahre alten Mann wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nach viertägiger Verhandlung sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann seine minderjährige Pflegetochter mehr als 60 Mal missbraucht hat. Der Prozess fand mit Rücksicht auf das Alter des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wirkte strafverschärfend, dass es sich bei dem Mädchen um eine Schutzbefohlene handelte - zu Beginn der Taten war das Kind zehn Jahre alt. Der Missbrauch erstreckte sich den Angaben zufolge über einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren von Dezember 2020 bis Juli 2022. Die Taten seien im häuslichen Umfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage ursprünglich 70 Fälle aufgelistet und für den Mann eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte für ihren Mandanten, der laut Gericht nicht zu einem Geständnis bereit war, auf Freispruch. Im Falle einer Verurteilung sollte die Haftstrafe maximal fünf Jahre und drei Monate betragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.