24. August 2025 – dpa

Kinderpornographie

«Pädo-Jägerin» muss selbst vor Gericht

Sie wollte kriminelle Pädophile stoppen und muss sich nun selbst vor dem Hamburger Gericht verantworten. Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen eine 34 Jahre alte «Pädo-Jägerin».

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Als «Pädo-Jägerin» war es laut Staatsanwaltschaft ihr Ziel, Männer ausfindig zu machen, die aufgrund ihrer sexuellen Neigung Sexualdelikte begehen könnten. (Symbolbild), Foto: Arne Dedert/dpa

Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen eine 34 Jahre alte «Pädo-Jägerin» vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona. Sie ging offenbar zur Polizei, um Kindesmissbrauch aufzudecken, nun wirft ihr die Staatsanwaltschaft den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Zuvor hatte das «Hamburger Abendblatt» berichtet.

Als «Pädo-Jägerin» war es demnach ihr Ziel, Männer ausfindig zu machen, die aufgrund ihrer sexuellen Neigung Sexualdelikte begehen könnten. Über einen Link auf der Plattform Instagram sei sie im Jahr 2021 einer verdächtigen Whatsapp-Gruppe beigetreten, in der diverse kinderpornographische Dateien verbreitet wurden. Insgesamt 318 dieser Dateien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder nackte Kinder in sexualisierten Posen zeigen, soll die 34-Jährige laut Anklage damals auf ihrem Handy gespeichert und der Polizei zur Verfügung gestellt haben. Doch der Besitz von kinderpornographischem Material ist auch in diesem Fall strafbar.

Die Strafen für die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern waren 2021 von der Koalition aus Union und SPD verschärft worden - trotz Warnung von Fachleuten. Wer solche Inhalte verbreitete, musste seitdem mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen. Das sorgte in der Praxis allerdings für Probleme, da es keine Möglichkeit gab, das Verfahren für Personen, die entsprechende Bilder als Hinweis auf mögliche Straftaten weitergaben oder als Beweismittel aufbewahrten, einzustellen. Seit 2024 können Ermittler und Gerichte jedoch wieder Verfahren einstellen, wenn keine kriminelle Absicht vorliegt.

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