27. August 2025 – dpa

Justiz

19-Jähriger erhält wegen Vergewaltigungen lange Jugendstrafe

Er drohte zwei jungen Frauen, sie zu töten, sollten sie nicht tun, was er verlangte. Eine 18-Jährige stürzte auf der Flucht von einem Laubengang und wurde schwer verletzt.

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Der 19-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt., Foto: David Hammersen/dpa

Wegen der Vergewaltigung von zwei jungen Frauen hat das Landgericht Hamburg einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts soll er im Januar die beiden 14 und 18 Jahre alten Jugendlichen in einem Hochhaus in Wilhelmsburg bedroht, missbraucht und verletzt haben. Die Vergewaltigung der 18-Jährigen wertete das Gericht als besonders schwere Vergewaltigung. Zudem wurde er wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Zu Beginn des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung unter anderem mit dem Alter einer der beiden jungen Frauen, die noch minderjährig sei. Erst zur Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Die Beweislage sei sehr klar gewesen, sagte der Richter. Zudem rechnete das Gericht dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis hoch an. «Damit haben Sie den beiden jungen Frauen eine langwierige Vernehmung vor Gericht erspart», betonte der Richter. Trotzdem würden die beiden jungen Frauen ihr Leben lang unter den psychischen Folgen der Taten leiden. Die beiden seien nicht in der Lage gewesen, im Beisein des Angeklagten auszusagen und hätten bei ihrer Vernehmung sehr viel geweint, sagte der Richter.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, hatte die Jugendlichen über den Messenger-Dienst Snapchat kontaktiert. Am 17. Januar 2025 traf er die 18-Jährige laut Anklage im 9. Stock des Treppenhauses eines Hochhauses. Dort drückte er sie gegen eine Wand und drohte ihr, sie zu töten, sollte sie seinen Aufforderungen nicht Folge leisten.

Danach sollte das verängstigte Opfer auf Verlangen des Angeklagten sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Schließlich konnte die 18-Jährige auf einen Laubengang eines unteren Stockwerks flüchten, kletterte dort voller Panik auf eine Brüstung und fiel in die Tiefe. Die junge Frau erlitt schwere Verletzungen und lag mehrere Wochen auf der Intensivstation eines Krankenhauses.

Einen Tag später soll der Angeklagte die 14-Jährige am selben Ort getroffen haben. Er bedrohte sie mit einer ungeladenen Gaspistole, damit sie ihm ihr Smartphone gibt und nicht die Polizei ruft. Anschließend verlangte er sexuelle Handlungen und drohte ihr, sie zu töten, sollte sie sich weigern. Außerdem soll er das Mädchen geschlagen und gewürgt haben. Der 14-Jährigen gelang es zu flüchten und die Polizei zu informieren.

Es sei «an Zynismus nicht zu überbieten», dass der Angeklagte zwölf Stunden nach der Tat wieder eine solche Tat beging, betonte der Richter. Zudem zeigten Nachrichten aus der U-Haft, dass ihm «völlig egal» sei, was er den beiden jungen Frauen angetan habe. Laut einem Gutachten eines Jugendpsychologen liege das an der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten, der kein Mitgefühl und keine Empathie entwickeln könne und noch sehr unreif sei.

Das liege auch daran, wie er aufgewachsen sei, betonte der Richter - unter anderem lebte die Familie mit sieben Personen in einer 2-Zimmerwohnung, wo er keine Privatsphäre gehabt hätte. «Das entschuldigt die Taten nicht, erklärt aber vieles», sagte der Richter. Er hoffe nun, dass der Angeklagte die Strafe als zweite Chance begreife und weiter an sich arbeite.

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