21. November 2025 – dpa
Nach dem Angriff mit einer Schere in einem Supermarkt fordert die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft und Unterbringung für die Angeklagte. Darum geht es in dem Verfahren.
Im Prozess wegen eines Angriffs mit einer Schere in einem Supermarkt hat die Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagte eine Haftstrafe und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert. Das Plädoyer in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren lautete auf viereinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Sprecher des Landgerichts Flensburg sagte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist die 32-Jährige vermindert schuldfähig.
Der Verteidiger beantragte, die Frau nicht zu bestrafen im Sinne einer Freiheitsstrafe. Sie sei krankheitsbedingt schuldunfähig. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil will das Landgericht Flensburg am kommenden Dienstag (14.00 Uhr) verkünden.
Die Angeklagte soll ihre Betreuerin in einem Supermarkt mit einer Schere angegriffen haben. Die Frau wurde bei der Attacke im nordfriesischen Friedrichstadt schwer verletzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers äußerte sich die Angeklagte in dem Verfahren zum Tatvorwurf. Zudem wurde die Betreuerin als Zeugin vernommen.
Nach früheren Gerichtsangaben war die Angeklagte seit Januar wegen einer psychischen Erkrankung in einer sozialen Einrichtung untergebracht. Am 27. Februar soll sie der Betreuerin in dem Supermarkt eine mitgebrachte Schere unterhalb des Auges in den Kopf gestoßen haben. Die Schere sei mehrere Zentimeter tief in den Kopf eingedrungen. Die Angeklagte hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit der Tat erreichen wollen, dass sie die Einrichtung verlassen und zu ihren Eltern zurückkehren kann.
Die Angeklagte ist wegen eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Flensburg vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.