28. August 2025 – dpa
Laut Staatsanwaltschaft soll ein 26-Jähriger im August 2023 veranlasst haben, dass zwei Männer seine Ex-Freundin verprügeln. Vor dem Amtsgericht Neumünster wird er nun freigesprochen. Wie es dazu kam.
Der Prozess um eine gefährliche Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neumünster ist mit einem Freispruch für den Ex-Freund der Frau zu Ende gegangen. Zuvor hatte der 26-Jährige zum Prozessauftakt alle Vorwürfe bestritten. Er sei am fraglichen Tag gar nicht vor Ort gewesen, sagte der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seine Ex-Freundin von zwei Männern verprügeln lassen. Demnach habe er sich am 26. August 2023 mit dieser für eine Aussprache getroffen. Bei einem Spaziergang in Neumünster sollen dann zwei Männer die Frau angegriffen haben, so die Anklage, die auf der Aussage der Frau beruht.
Einer der unbekannten Personen soll demnach mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf der Geschädigten geschlagen haben, außerdem habe sie einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Als die Polizei eintraf, sollen die Täter von der Frau abgelassen haben und geflüchtet sein. Sie erlitt eine Gesichtsschädel-Prellung.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte jetzt, er habe seine Ex-Freundin zuletzt im Jahr 2021 gesehen und danach keinen Kontakt mehr mit ihr gehabt, weder persönlich noch telefonisch oder in sozialen Netzwerken. Es tue ihm sehr leid, was passiert ist, aber er habe mit dem Überfall nichts zu tun: «Ich weiß nicht, warum ich angeklagt bin, weil ich das nicht getan habe.»
Er sei vor neun bis zehn Jahren mit seiner Ex-Freundin zusammen gewesen, direkt nach der Schulzeit. Dann habe er sich von ihr einvernehmlich getrennt, sagte der Angeklagte. Er wisse, dass sie psychisch krank gewesen sei und sich früher oft selbst verletzt habe.
Das Opfer, das als Zeugin im Prozess aussagen sollte, hatte sich am Vortag kurzfristig per E-Mail beim Vorsitzenden Richter entschuldigt, sie könne wegen eines Todesfalls in der Familie nicht kommen. Sie habe um Verschiebung des Termins gebeten, erklärte der Richter. Trotz Aufforderung habe sie kein ärztliches Attest vorgelegt, das ihre Verhandlungsunfähigkeit bescheinige und gar nicht mehr reagiert. Dies sei bereits das zweite unentschuldigte Nichterscheinen der Zeugin, deshalb habe er die Hamburger Polizei gebeten, sie vor Gericht nach Neumünster zu bringen, so der Vorsitzende Richter.
Nach einer Prozessunterbrechung erklärte der Richter, die Hamburger Polizisten hätten inzwischen die Zeugin in ihrer Wohnung in einem «emotionalen Ausnahmezustand» angetroffen. Er habe dann selbst mit der Frau telefonieren können, während des Gesprächs habe sie die ganze Zeit geweint. Er habe sie hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreite, deshalb sei ihre Zeugenaussage wichtig.
Nachdem er sie über ihre Rechte aufgeklärt habe, dass sie sich mit einer Aussage auch nicht selbst belasten müsse, habe die Frau erklärt, dass sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen wolle. Auf den Hinweis, dass dies zu einem Freispruch des Angeklagten führen könne, habe sie gesagt, das sei «o.k.». Auch auf den Hinweis, dass das daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen sie eingeleitet werden könne, habe sie geantwortet, das sei in Ordnung.
«Wir werden heute hier die Zeugin nicht mehr hören», sagte der Vorsitzende Richter. Da keinerlei weitere Beweismittel vorliegen würden, schließe er die Beweisaufnahme. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte keine weiteren Anträge. So endete der Prozess nach gut zwei Stunden mit einem Freispruch.