30. Juli 2025 – dpa

Steuerlicher Sonderfall

Gemeindefreiheit im Sachsenwald endet

Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht. Der gemeindefreie Sachsenwald lockte Unternehmen aus steuerlichen Gründen in ein Forsthaus. Damit soll nun Schluss sein.

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Der Forstgutsbezirk Sachsenwald soll eingemeindet werden. (Archibild), Foto: Ulrich Perrey/dpa

Der bisher gemeindefreie Forstgutsbezirk Sachsenwald soll seinen Status zum 1. Januar 2026 verlieren. Das kündigte das Innenministerium an und unterbreitete dem Landtag einen Vorschlag zur Eingemeindung. Dabei seien die Vorschläge der Kommunen, die dem Schritt kritisch gegenüberstehen, vollständig berücksichtigt worden. Der Landtag hatte die Landesregierung um einen Lösungsvorschlag für die Sonderstellung der gemeindefreien Gebiete gebeten.

Der größte Teil des Forstgutsbezirks Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg soll künftig zur Gemeinde Aumühle gehören. Weitere Gebiete sollen nach dem Vorschlag des Innenministeriums an die Kommunen Kasseburg, Möhnsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen gehen.

Ein zweiter Forstgutsbezirk in Schleswig-Holstein, Buchholz im Kreis Segeberg, soll zum neuen Jahr ebenfalls eingemeindet und aufgelöst werden.

Der östlich von Hamburg gelegene Sachsenwald befindet sich in Privatbesitz, das Gebiet gehört bisher keiner Gemeinde an. Der steuerrechtliche Sonderfall des Sachsenwaldes der Familie von Bismarck war aufgrund eines Beitrages der ZDF-Sendung «Magazine Royale» des Satirikers Jan Böhmermann in den Fokus der Landesregierung geraten.

Böhmermann hatte in Zusammenarbeit mit der Rechercheplattform «Frag den Staat» über 21 Unternehmen berichtet, die in einer dortigen Hütte Briefkästen gemeldet hätten und von niedrigen Gewerbesteuern profitierten. Nach schleswig-holsteinischem Recht darf der Gutsvorsteher dort Gewerbesteuern erheben.

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