07. Februar 2025 – dpa

Bürgerschaft

AfD-Abgeordneter scheitert vor Verfassungsgericht

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat Ordnungsrufe in der Bürgerschaft gegen den AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Walczak unbeanstandet gelassen. Ein entsprechender Antrag Walczaks sei unbegründet.

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Das Hamburgische Verfassungsgericht will am Freitag über zwei Ordnungsrufe gegen den AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Krzysztof Walczak entscheiden., Foto: Christian Charisius/dpa

Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Krzysztof Walczak ist vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht mit seinem Antrag gegen zwei im Parlament ergangene Ordnungsrufe gescheitert. Der Antrag sei zulässig, aber unbegründet, erklärte das höchste Hamburger Gericht. Die angefochtenen Ordnungsrufe seien nicht zu beanstanden.

Konkret geht es um die Bürgerschaftssitzung vom 10. Mai 2023 und dort um die Debatte um den CDU-Antrag «Hamburgs Partnerschaft mit einer Stadt in Israel verwirklichen». Walczak hatte sich damals in seinem Redebeitrag unter anderem über «die CDU mit ihrer Migrationspolitik» und den «Einlass Hunderttausender Antisemiten nach Deutschland» geäußert - und sich dafür vom Vizepräsidenten zwei Ordnungsrufe eingehandelt.

Nach Einschätzung des Gerichts lagen keine Anhaltspunkte vor, dass der Vizepräsident die Ordnungsrufe aus einer persönlichen Ablehnung heraus erteilt haben könnte. Sie folgten vielmehr auf der Einschätzung, dass es Walczak in der Debatte gar nicht um eine sachliche Auseinandersetzung gegangen sei, «sondern dass die pauschal migrationspolitisch angeknüpften Antisemitismusvorwürfe maßgeblich auf eine bloße Herabwertung und Provokation zielten», erklärte das Gericht.

Walczak hatte zunächst in der Bürgerschaft selbst Einspruch gegen die Ordnungsrufe erhoben, der aber in der Parlamentssitzung am 7. Juni 2023 mehrheitlich abgelehnt wurde. In der Folge wandte sich Walczak im November 2023 mit einem Organstreitantrag an das Hamburgische Verfassungsgericht, das Anfang Januar zu einer mündlichen Verhandlung zusammengetreten war.

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