06. Mai 2025 – dpa

AfD-Einstufung

Grote sieht AfD-Mitglieder im Staatsdienst skeptisch

Können Mitglieder einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei im öffentlichen Dienst arbeiten? Hamburgs Innensenator Andy Grote hat da so seine Zweifel.

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Beamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung stehen, meint Innensenator Grote (Archivbild)., Foto: Niklas Graeber/dpa

Nach der Einstufung der AfD als Partei mit gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen stellt Hamburgs Innensenator Andy Grote die Eignung von AfD-Mitgliedern für den öffentlichen Dienst infrage. «Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamtinnen und Beamte müssen mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen», sagte der SPD-Politiker. «Bei Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können.»

Wie die konkreten Auswirkungen in der Praxis aussehen, werde jetzt rechtlich geprüft «und sollte dann auch bundesweit einheitlich gehandhabt werden», sagte Grote.

Die Folgen der AfD-Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen auch Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein.

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