19. September 2025 – dpa

Gewaltkriminalität

Prozess um Doppelmord steigt wieder in Beweisaufnahme ein

Eigentlich hätte jetzt ein Urteil fallen sollen. Doch der Prozess gegen einen Mann wegen Doppelmordes in Schackendorf geht nach dessen letztem Wort weiter. Das ist ungewöhnlich im Strafprozess.

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Der Prozess geht nach weiter, nachdem der Angeklagte sich im letzten Wort ausführlich erklärt hatte. (Archivbild)

Der Prozess gegen einen 53 Jahre alten Mann wegen Doppelmordes vor dem Kieler Landgericht wird weit länger dauern als ursprünglich geplant. Hintergrund ist, dass der Angeklagte sich in seinem letzten Wort vor zwei Wochen erstmals ausführlich selbst geäußert hat. Er hatte die Taten aus seiner Sicht erklärt. Außerdem stimmte er einer psychiatrischen Untersuchung zu, die inzwischen erfolgt ist. Eigentlich hätte jetzt schon ein Urteil gesprochen werden sollen, nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädiert hatten.

Beim ersten Fortsetzungstermin ging es wesentlich um Verfahrensfragen. Die Vorsitzende Richterin sagte, der Angeklagte solle bei einem der nächsten Termine befragt werden. Zudem würden bei weiteren Terminen der psychiatrische Gutachter und bei Bedarf Zeugen gehört. Der Prozess könnte im Januar 2026 enden.

Die Anklage wirft dem 53-Jährigen zweifachen Mord mit einem Messer vor. Bei der Tat am 16. November 2024 in Schackendorf (Kreis Segeberg) wurden dessen 51 Jahre alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann erlitt unter anderem eine Querschnittslähmung und starb knapp vier Monate später.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Außerdem werden dem Deutschen ein Fall häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung und ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen. Der Angeklagte hatte die Taten zunächst über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert.

Nach Angaben des Landgerichts-Pressesprechers Markus Richter kommt es nicht häufig vor, dass ein Angeklagter während der gesamten Hauptverhandlung schweigt, dann aber das letzte Wort nutzt, um sich doch zu den Tatvorwürfen zu äußern.

Ziel der Hauptverhandlung sei es, den angeklagten Sachverhalt aufzuklären. «Ergibt sich – wie hier – aus dem letzten Wort weiterer Aufklärungsbedarf, dann muss das Gericht erneut in die Beweisaufnahme eintreten», so Richter. In Paragraf 244 Absatz 2 der Strafprozessordnung heißt es: «Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.»

Im aktuellen Verfahren hat sich nach Richters Angaben unter zwei Gesichtspunkten Aufklärungsbedarf ergeben: «Zum einen hat sich der Angeklagte erstmals eingelassen und sich bereit erklärt, Nachfragen des Gerichts zu beantworten; zum anderen hat der Angeklagte eingewilligt, sich vom psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen, so dass auch der Sachverständige, der das Gericht bei der Entscheidung unterstützen soll, neue Anknüpfungspunkte für seine psychiatrische Beurteilung gewinnen kann.»

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