25. September 2025 – dpa

Religionsfreiheit

Vertrag regelt Freistellungen an islamischen Feiertagen

Wie können Muslime in Schleswig-Holstein als Beamte, Beschäftigte oder Schüler mit ihren Feiertagen umgehen? Ein Vertrag sichert jetzt die Möglichkeit der Freistellung. Das betrifft zwei Tage im Jahr.

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Das Land und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren sichern mit einem Vertrag die gelebte Praxis ab. (Archivbild)

Beamte, Beschäftigte und Schüler muslimischen Glaubens in Schleswig-Holstein können künftig an zwei islamischen Feiertagen freigestellt werden. Das gilt jeweils für den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes, wie das Kulturministerium mitteilte. Das Land und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland schlossen einen entsprechenden Vertrag.

Beide Seiten betonten die Wichtigkeit eines respektvollen und friedlichen Miteinanders in Schleswig-Holstein. Der Vertrag schaffe eine rechtliche Absicherung der bisher gelebten Praxis. Ein zentrales Anliegen sei die Stärkung der Bildungsarbeit: Der Vertrag unterstreicht das Recht des Landesverbands, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden.

Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) betonte, der Vertrag sei ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften.

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