17. September 2026 – dpa
Im Mammutprozess zum Tod des achtjährigen Fabian schien langsam ein Ende absehbar. Das Gericht hat zahlreiche Beweisanträge abgelehnt - aber nicht alle und nun doch noch weitere Termine angekündigt.
Bedeutungslos, zu unkonkret, kein direkter Bezug zur mutmaßlichen Tat - rund eine halbe Stunde lang liest der Vorsitzende Richter am Landgericht Rostock, Holger Schütt, Beschlüsse vor, mit denen er Beweisanträge und -anregungen verwirft. Bis auf einen stammen alle von der Verteidigung der 30-Jährigen, die wegen Mordes am achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagt ist.
Es war bereits der 29. Verhandlungstag im seit Ende April laufenden Mammutprozess. Staatsanwalt Oliver Schley wies in seiner Erwiderung eines Antrags der Verteidigung auf das Gebot der Beschleunigung und Konzentration der Hauptverhandlung hin. Eine Beweisaufnahme dürfe nicht unnötig hingezogen werden. Offenbar will auch das Gericht absehbar zu einem Ende kommen.
Zwischenzeitlich war schon von einer möglichen Anhörung des psychiatrischen Sachverständigen im Hinblick auf die Schuldfähigkeit der Angeklagten im Gespräch. Eine derartige Aussage erfolgt am Ende einer Beweisaufnahme. Doch dazu kam es am Donnerstag nun aber doch nicht mehr.
Zunächst wurde erneut der Frage nachgegangen, ob Mitschüler den Achtjährigen lebend gesehen haben, als dieser nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schon tot war. Ein befragter Horterzieher sagte aus, er habe Fabian auf einem Fahrrad gesehen - allerdings am Vortag seines Todes. «Freudestrahlend» habe Fabian ihn gegrüßt, «wie immer». Am Todestag habe er den Jungen hingegen nicht gesehen.
Fabian galt seit dem 10. Oktober 2025 - einem Freitag - als vermisst. Den Ermittlungsergebnissen zufolge starb er auch an diesem Tag zwischen 10.50 Uhr und 13.00 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, den Jungen etwa 15 Kilometer von Güstrow entfernt mit einem Messer getötet zu haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Frau streitet die Vorwürfe ab.
Zwei Mitschüler hatten angegeben, Fabian noch am Freitag gesehen und gegrüßt zu haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte aber gesagt, er gehe davon aus, dass sie Fabian tatsächlich am Donnerstag gesehen haben.
Diese Variante würde zu den Angaben des Erziehers passen, der nach eigener Aussage am Donnerstag in Begleitung unter anderem der beiden Jungs zwischen Hort- und Schulgebäude unterwegs war.
Ein «aufgeweckter Junge» war Fabian nach Aussage der Leiterin des Horts. Er sei fröhlich gewesen. Als er in der dritten Klasse nur noch zum Fußballtraining in die Einrichtung gekommen sei, sei er regelmäßig etwas früher gekommen, um Kolleginnen zu drücken und ihnen zu erzählen, dass es ihm gut gehe.
Zudem wurden Telefonmitschnitte vom November des vergangenen Jahres abgespielt, in denen Fabians Vater mit einem Mann telefoniert, der sich privat in die damaligen Ermittlungen eingeschaltet hat - «aus unbekannter Eigenmotivation» und ohne erkennbare Befähigung, wie Schütt kritisch anmerkt.
Der Vater sagte dem Hobbyermittler am Telefon, die inzwischen Angeklagte sei nach Angaben ihrer Großeltern am Vormittag des 10. Oktober - laut Anklage der Tatzeitraum - zu Hause gewesen. Sie lebte zuletzt bei ihren Großeltern in einem Dorf südlich von Güstrow. «Vormittags, haben die Großeltern gesagt, war sie zu Hause», so der Vater.
Diese Angaben sorgen für Fragezeichen beim Gericht. Denn nachdem die Angeklagte zunächst andere Angaben gemacht hatte, sagte sie später, sie sei für Bankgeschäfte nach Güstrow gefahren. Ihr Auto war in dem Zeitraum von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Laut Anklage soll sie Fabian aus seiner Wohnung gelockt haben. Er war wegen Unwohlsein nicht in der Schule. Zum Zeitpunkt der vorgespielten Telefonate mit dem Hobbyermittler saß die Frau bereits in Untersuchungshaft.
Ungereimtheiten und wechselnde Angaben der Angeklagten hatten schon am vorhergehenden Verhandlungstag das Gericht beschäftigt. Zuletzt hatte sich die Angeklagte an zwei Prozesstagen den Fragen des Gerichts gestellt. Konfrontiert mit Widersprüchen oder Auffälligkeiten blieb sie klare Antworten wiederholt schuldig, verwies auf ihre damalige Überforderung, ungenaue Erinnerungen oder auch ihre eigene Krankheit. Ihr war unabhängig vom Prozess in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden.
Eigentlich ist die vorgesehene Beweisaufnahme des Prozesses weitgehend abgeschlossen. Für einige Beobachter überraschend, vereinbarte Schütt mit den Verfahrensbeteiligten dennoch weitere Termine zusätzlich zu den ohnehin noch vorgesehenen Verhandlungstagen Ende September und Anfang Oktober. Nun sind drei weitere Termine Ende Oktober und Anfang November hinzugekommen. «Vorsorglich», wie Schütt sagte.
Grund könnten Beweisanträge sein, über die er am Donnerstag noch nicht entschieden hat. Dabei geht es um die Auswertung von Handy-Bewegungsdaten durch einen Experten. Die Verteidigung will, dass die Daten des Handys ihrer Mandantin erneut analysiert werden und auch die Daten zweier Handys eines Bekannten der Frau. Mit ihm hat sich die Angeklagte nach eigenen Angaben am Tag von Fabians Tod und am Vortag getroffen.
Falls das Gericht einen entsprechenden Gutachter hinzuzieht, ist es möglich, dass es Termine ausfallen lässt, um ihm Zeit zur Einarbeitung zu geben. Das würde die zusätzlich angesetzten Verhandlungstage erklären. Laut Schütt will das Gericht bis kommende Woche über die beiden Beweisanträge entscheiden.