07. Mai 2025 – dpa

Wolfstötung

Nach Tötung eines Wolfes droht Minister Backhaus Anklage

Der Abschuss einer Wölfin, die sich mit einem Hund paarte, sollte dem Artenschutz dienen. Wie sich herausstellte, war die Tötung unnötig. Das könnte juristische Folgen für Minister Backhaus haben.

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Über den Abschuss einer möglicherweise trächtigen Wölfin in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit einem Hund gepaart haben sollte, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Der zuständige Agrarminister Till Backhaus (SPD) muss sich nun voraussichtlich dafür verantworten. (Symbolfoto) , Foto: Christian Charisius/dpa

Fünf Jahre nach dem Abschuss einer Wölfin im Landkreis Rostock, die sich zuvor mehrfach mit einem Hund gepaart haben soll, muss sich der zuständige Agrarminister Till Backhaus vermutlich vor Gericht dafür verantworten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Rostock beschloss der Rechtsausschuss des Landtags, dem Parlament die Immunitätsaufhebung für Backhaus zu empfehlen. Erst nach Zustimmung im Plenum in der kommenden Woche könnten die Ermittlungen starten und in der Folge Anklage erhoben werden.

Der SPD-Politiker hatte den Abschuss der Wolfsfähe seinerzeit mit dem Artenschutz begründet. Es habe eine erhebliche Gefahr einer Hybridisierung bestanden. Die Vermischung habe eine Gefährdung der streng geschützten Art Wolf dargestellt, hieß es. Bei der Untersuchung des getöteten Tieres hatte sich herausgestellt, dass die Wölfin nicht trächtig war. Versuche, das Tier zu fangen und mit einem Sender zu versehen, waren laut Ministerium fehlgeschlagen.

In erster Instanz war der Abschuss, der mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landratsamts erfolgte, als rechtens eingestuft worden. Doch kam das Oberverwaltungsgericht in Greifswald laut Ministerium nun zu einem anderen Urteil. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft aktiv.

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