13. Juli 2026 – dpa

Alkoholisiert auf dem Wasser

Polizei stoppt betrunkene Freizeitskipper

Auch auf Wasserstraßen gelten klare Verkehrsregeln und Promillegrenzen für Bootsführer. Nicht alle halten sich daran.

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Wasserschutzpolizei kontrolliert Bootsführer und die Einhaltung der Verkehrsregeln. , Foto: Heiko Rebsch/dpa

Die Wasserschutzpolizei in MV hat am Wochenende zwei Bootsführer wegen Trunkenheit aus dem Verkehr gezogen. Am Samstag erhielten die Beamten gegen 21.40 Uhr die Nachricht, dass ein Boot mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Querkanal in Stralsund gefahren sei. Die Beamten stellten ein mit vier Personen besetztes Schlauchboot mit Außenbordmotor fest. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem 37 Jahre alten Bootsführer habe etwa 2,5 Promille ergeben.

Auf dem Schweriner Innensee fiel den Beamten am Sonntag ein kleines Sportangelboot mit Vier-PS-Motor auf, das ohne vorgeschriebenes Kennzeichen unterwegs war. Ein Atemalkoholtest beim Bootsführer habe einen Wert von 1,85 Promille ergeben. In beiden Fällen wurden Blutproben entnommen, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und den Bootsführern die Weiterfahrt untersagt.

Die Wasserschutzpolizei wies darauf hin, dass auch beim Führen von Booten die 0,5-Promille-Grenze gelte. Atemalkoholwerte von mehr als 1,1 Promille seien strafrechtlich relevant.

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