20. November 2025 – dpa
Durch das Handy abgelenkt, Zeit vertauscht – 2023 war das ein Moment mit tödlichen Folgen an einem Bahnübergang in Neumünster. Wie nun eine Berufsverhandlung gegen einen Streckenposten in Kiel endete.
Das Landgericht Kiel hat die Berufung eines Streckenpostens gegen seine Verurteilung wegen eines tödlichen Bahnunglücks in Neumünster verworfen. Der 32 Jahre alte Angeklagte sei unentschuldigt nicht zu dem Termin am Donnerstag erschienen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Nachmittag. Gegen die Entscheidung könne der Mann nun Revision einlegen.
Das Amtsgericht Neumünster hatte den Mann im August 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 11. Strafkammer des Landgerichts sollte sich nun mit der Berufung des Mannes gegen das Urteil befassen.
Der Angeklagte war am 6. Juni 2023 als Streckenposten an einem Bahnübergang in Neumünster im Einsatz. Dort fanden zu dem Zeitpunkt Baumaßnahmen statt. Weil er sich mit seinem privaten Mobiltelefon beschäftigte, soll er von seinem Auftrag abgelenkt gewesen sein, den Bahnübergang bei herannahenden Zügen zu sichern.
Zwischen 20.36 Uhr und 20.38 Uhr soll der Fahrdienstleiter ihm dreimal eine Zugmeldung für den voraussichtlichen Zeitpunkt 20.40 Uhr durchgegeben haben. Der 32-Jährige hat diese laut Urteil bestätigt, jedoch versehentlich den Zeitpunkt 20.44 Uhr notiert.
Deshalb soll er den Bahnübergang nicht sofort nach der Zugmeldung gesichert haben. Gegen 20.42 Uhr wollte ein nach früheren Polizeiangaben 49 Jahre alter Autofahrer die Gleise überqueren. Sein Wagen wurde dabei von einem Regionalzug erfasst. Der Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. In dem Zug wurden 4 der 145 Passagiere bei dem Unfall verletzt. Sie standen durch das Ereignis unter Schock und wurden medizinisch behandelt. Die Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot an der Unglücksstelle.