18. August 2025 – dpa
Ein Mann gesteht vor Gericht, im Alkoholrausch in seiner eigenen Wohnung in Schwarzenbek Feuer gelegt zu haben. Deswegen muss er für drei Jahre ins Gefängnis. Der Richter findet klare Worte.
Das Amtsgericht Lübeck hat einen 29 Jahre alten Mann wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der alkohol- und kokainabhängige Mann hatte zu Prozessbeginn gestanden, am 17. März in Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in seiner eigenen Wohnung Feuer gelegt zu haben. Bei dem Brand in dem Mehrfamilienhaus mit insgesamt acht Wohnungen wurde niemand verletzt. Mit dem Strafmaß folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert.
Wegen der Alkohol- und Drogenabhängigkeit des Angeklagten sei das Gericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen, sagte Richter Felix Spangenberg in der Urteilsbegründung. «Für eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten gab es dagegen keine Hinweise.»
Das Geständnis des 29-Jährigen sowie Zeugenaussagen und die Videoüberwachung der Tankstelle hätten die Vorwürfe der Anklage bestätigt, sagte Spangenberg. Danach hatte der Angeklagte am Tattag an einer Tankstelle in der Nähe seiner Wohnung zunächst einen Kanister mit Scheibenreiniger gestohlen.
Draußen leerte er den Behälter aus, befüllte ihn an einer der Zapfsäulen mit Benzin und verließ die Tankstelle, ohne zu bezahlen. Das Benzin habe er dann im Schlafzimmer seiner Wohnung auf seine Matratze gegossen, diese angezündet und dann die Wohnung verlassen.
In seinem Schlusswort bezeichnete der Angeklagte seine Tat als «Ausrutscher», für die er um Verzeihung bitte: «Ich wollte niemanden verletzen.» Richter Spangenberg sagte an den Angeklagten gewandt, seine Vorstrafen legten den Schluss nahe, dass der bei der Begehung von Straftaten eine gewisse Gleichgültigkeit an den Tag lege. Der Strafregisterauszug des 29-Jährigen listet sieben Verurteilungen auf, darunter wegen schweren Raubes und Angriffs auf Vollzugsbeamte.