14. Mai 2025 – dpa
Die Forstgutsbezirke Sachsenwald und Buchholz gehören keiner Gemeinde an. Damit soll nun Schluss sein - doch nur ein Bezirk wird freiwillig eingemeindet.
Nach Angaben des Staatssekretärs des Innenministeriums lehnen die umliegenden Gemeinden eine freiwillige Eingemeindung des Forstgutsbezirks Sachsenwald ab. Daher komme nur eine Eingemeindung des gemeindefreien Gebietes per Gesetz infrage, sagte Frederick Hogrefe (CDU) im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages.
«Wir haben aber vor Ostern auch den Kommunen schon mitgeteilt, wenn sie sich dazu entscheiden, nicht sich freiwillig das Gebiet einzugemeinden, dass wir weiter im Gespräch bleiben wollen», führte Hogrefe auf. Die Kommunen sollen dann erläutern, wie sie sich die Eingemeindung per Gesetz vorstellen. Das dafür notwendige Gespräch soll am 21. Mai stattfinden.
Der im November beschlossene Landtagsantrag beauftrage das Ministerium, Vorschläge zu machen, wie mit der Eingemeindung umgegangen werde. Letztendlich könne daher eine Lösung sein, dass der Landtag eine Entscheidung darüber treffe, wie die Eingemeindung stattzufinden habe. Eine andere Variante wäre laut Hogrefe, dass es einen Regierungsentwurf geben wird.
Das zweite in Schleswig-Holstein befindliche gemeindefreie Gebiet Buchholz wird dagegen nach Angaben des Staatssekretärs freiwillig eingemeindet. Der Forstgutsbezirk werde zwischen zwei bis drei umliegenden Gemeinden aufgeteilt. Um welche es sich handele, wolle Hogrefe bisher nicht sagen.
Im November 2024 hatten die Fraktionen einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung umgehend Vorschläge erarbeitet, wie mit den gemeindefreien Gebieten Sachsenwald und Buchholz umgegangen werden soll. Ziel sei es, eine Besserstellung dieser Gebiete gegenüber den Kommunen im Norden zukünftig auszuschließen.
Der östlich von Hamburg gelegene Sachsenwald befindet sich in Privatbesitz, das Gebiet gehört keiner Gemeinde an. Der steuerrechtliche Sonderfall des Sachsenwaldes der Familie von Bismarck war aufgrund eines Beitrages der ZDF-Sendung «Magazine Royale» des Satirikers Jan Böhmermann in den Fokus der Landesregierung geraten.
Böhmermann hatte in Zusammenarbeit mit der Rechercheplattform «Frag den Staat» über 21 Unternehmen berichtet, die in einer dortigen Hütte Briefkästen gemeldet hätten und von niedrigen Gewerbesteuern profitierten. Nach schleswig-holsteinischem Recht darf der Gutsvorsteher dort Gewerbesteuern erheben.