20. November 2025 – dpa
Verfassungswidrige Besoldung in Berlin, Zweifel in Schleswig-Holstein. Denn auch die Vergütung im nördlichsten Bundesland steht auf dem Prüfstand. Das Ministerium will den Beschluss nun auswerten.
Die Besoldung zahlreicher Beamtinnen und Beamten in Berlin war über Jahre verfassungswidrig - da auch die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein auf dem Prüfstand steht, will das Finanzministerium in Kiel nun Konsequenzen prüfen. «Der Beschluss aus Karlsruhe setzt ganz neue Maßstäbe für die Berechnung der Besoldung aller Länder», sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne).
Der Beschluss soll jetzt ausgewertet und darauf geprüft werden, ob und welche Konsequenzen sich für die Besoldung im nördlichsten Bundesland ergeben. «Klar ist, die aktuelle Einschätzung des Verwaltungsgerichts Schleswig zu der Besoldung 2022 in Schleswig-Holstein ist in wesentlichen Punkten durch die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt», sagte Schneider.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte im November erklärt, dass es die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 für zu niedrig und verfassungswidrig hält. Die 12. Kammer hat sie daher ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, wie das Gericht damals mitteilte.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Mittwoch entschieden, dass die Besoldung zahlreicher Beamtinnen und Beamten in Berlin verfassungswidrig war. Die entsprechenden Regelungen im Besoldungsrecht des Landes waren in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute zählen.
Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.
Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung - der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.
In seinem Beschluss führt das Bundesverfassungsgericht nun drei Schritte für die gerichtliche Prüfung auf, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt. Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten werde. Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an «die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards» angepasst sei. Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)